Frage an Robert Hochbaum von Alexander K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hochbaum!
Als vor geraumer Zeit der EU Haftbefehl durch die gewählten Vertreter des deutschen Volkes beschlossen wurde, gab es in den öffentlichen Medien keine Information über diese für meiner Meinung nach persönliche Einschränkung.
So kann man als deutscher Staatsbürger für ein Vergehen an ein anderes Land ausgeliefert werden, ohne daß der Tatbestand in diesem Land strafbar ist.
Deshalb meine Frage an Sie: Ist Ihnen dieser Umstand bekannt und sind Sie gewillt, für die Aufhebung dieses Gesetzes einzutreten?
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl für nichtig erklärt. Natürlich ist es wichtig, gerade im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität in Europa gemeinsam vorgehen zu können. Das neue Gesetz sollte jedoch auch im Hinblick auf die Verfassung Deutschlands besser ausgearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hochbaum, MdB