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Robert Hochbaum
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Frage von Rüdiger W. •

Frage an Robert Hochbaum von Rüdiger W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

wie jedes Jahr ärgere ich mich über die Zwangsmitgliedschaft in einer IHK, die für mich nichts Sinnvolles tut.

Jedes Jahr werden Beiträge erhoben, ohne Leistungen zu erbringen - ist dies ein Selbstbedienungsladen? Gerne bezahle ich für Dienstleistungen, die ich dort in Anspruch nehmen würde, so ich sie benötige.

Aber so einfach Geld berappen, sozusagen als Strafe dafür, dass ich mich Selbständig gemacht habe, sehe ich nicht ein.
Es war auch irgendwann einmal die Rede davon Verwaltung, Papierkrieg und viele andere Bürokratie zu vereinfachen, zu verringern, nur gespürt davon haben wir nichts.

Was unternehmen Sie für freie Bürger und Kammergeschädigte?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weis,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die IHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden einer Region zu vertreten und zu wahren. Die Pflichtmitgliedschaft ermöglicht dabei die effiziente, praxisnahe und kostengünstige Wahrnehmung dieser Aufgaben. Wie in einer Demokratie üblich, erfolgt dies durch gewählte Repräsentanten. Die der IHK zugehörigen Unternehmen wählen aller 6 Jahre aus ihrer Mitte ihr Parlament: die Vollversammlung. Vertreten durch einen ebenfalls gewählten Unternehmer als Präsidenten, bestellt sie eine Geschäftsführung, die das Tagesgeschäft der vielfältigen Kammeraufgaben realisiert. Die Aufstellung detaillierter Forderungen, das "Auf-den-Weg-bringen" sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen können in der Praxis nur über die ehrenamtliche Tätigkeit mit Leben erfüllt werden. Den Beschlüssen der Vollversammlung sowie der weiteren ehrenamtlichen Gremien sind die Aktivitäten der hauptamtlichen Mitarbeiter der IHK verpflichtet.

Die Aufgaben jeder IHK, so auch hier im Vogtland, strukturieren sich in drei wichtige Säulen:

1. Wirtschaftspolitische Interessenvertretung im Kammerbezirk, auf Landes- und Bundesebene durch die Arbeit ehrenamtlich tätiger Unternehmer im Rahmen von branchen- und themenspezifischen Ausschüssen und Arbeitskreisen mit starkem regionalen Bezug, Einbringen von Forderungen in die Neugestaltung gesetzlicher Regelungen auf Landes- bzw. Bundesebene
2. Wahrnehmung hoheitlicher, vom Staat speziell übertragener Aufgaben z. B. die Organisation praxisnaher Berufsausbildung und Verantwortung für deren Abschlussprüfungen, Vereidigung von Sachverständigen, Bescheinigung von Dokumenten in Außenwirtschaftsverkehr
3. Servicedienste für die Wirtschaft im Kammerbezirk Börsendienste, Rechtsinformationen, Adressvermittlung, Informationen zu Wirtschaftsstrukturdaten

Diesen Leitbildern wird regional, jedoch auch landesweit über die Landesarbeitsgemeinschaft der Landes-IHKs sowie bundesweit über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)gefolgt. Als Dienstleister für unsere regionale Wirtschaft stehen die Mitarbeiter Unternehmern und auch zukünftigen Existenzgründern beratend und unterstützend zur Seite.

Ich kann Sie deshalb nur animieren, die angebotenen Dienstleistungen der IHK zu nutzen oder sich in die ehrenamtliche Arbeit mit einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Robert Hochbaum