Frage an Robert Hochbaum von Peter J. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hochbaum,
Mit Ihrer Ja-Stimme zum Entscheid über die Erweiterung des Euro Rettungsschirms haben Sie heute maßgeblich dazu beigetragen, dass der Deutsche Bundestag sich durch Bruch der Nicht-Beistands-Klausel in den europäischen Verträgen über geltendes Recht hinwegsetzt. Nach meinem Verständnis ist dies ein klarer Rechtsbruch durch das oberste legislative Organ des Bundes.
Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle wäre es bereits im Vorfeld und erst recht bei der heutigen Entscheidung Ihre ureigenste Pflicht gewesen, als Abgeordneter dieses Organs Ihre Verantwortung wahrzunehmen und einen solchen Rechtsbruch zu verhindern. Wenn Sie Ihrer Verantwortung hätten gerecht werden wollen, hätten Sie heute mit Nein stimmen müssen !!!
Als Bürger dieses Landes frage ich mich, wie der Deutsche Bundestag die Einhaltung seiner Gesetze durch den einzelnen Bürger verlangen kann, wenn er doch selbst den gesetzllich vorgegebenen Rahmen nach Gutdünken verläßt! Daher frage ich Sie ganz konkret, wie Sie diese Tatsache im Wissen um ihre Unrechtmäßigkeit mit Ihrem Gewissen und Ihrem Amt als Mitglied des Deutschen Bundestages vereinbaren können?
Sie müssen mir nicht erklären, warum und wieso die heute beschlossene Erweiterung des Europäischen Rettungsfonds notwendig, oder gar "alternativlos" war. Soweit ich das einschätzen kann, ist vermutlich ohnehin kaum jemand in der Lage, die Konsequenzen dieses Beschlusses oder auch den Verzicht darauf sachlich korrekt zu bewerten. Aber das ist auch nicht mein Anliegen. Mir geht es einzig und allein um die Tatsache, dass Sie es als Abgeordneter nicht einmal versucht haben zu verhindern, dass geltendes Recht durch das höchste Verfassungsorgan dieses Landes einfach so gebrochen wird. Für mich und viele andere Bürger dieses Landes war der heutige Tag ein sehr, sehr schwarzer Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Jänich, Rodewisch
Sehr geehrter Herr Jänich,
vielen Dank für Ihre Frage an mich. Ich bin jedoch nicht der Auffassung, dass durch die getroffene Entscheidung geltendes Recht gebrochen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hochbaum