Warum werden wir als Wärmenstromabnehmer nicht beim Preisdeckel berücksichtigt im Gegensatz zu allen anderen Energieformen ??
Sehr geehrter Herr Habeck,
wir sind stolze Besitzer einer Wärmepumpe. Wir haben uns bewusst für diese Heizvariante entschieden aus ökonomischer sowie ökologischer Sichtweise.
Bisher heizen wir zu einen Stromtarif mit 0,19 € /KWh. Dieser Tarif wurde durch unseren
Stromanbieter ab dem 01.01.2023 auf 0,44 €/ KWh erhöht, was für uns in keiner Weise nach vollziehbar ist.
Hierdurch hat sich unser monatlicher Abschlag nahezu verdreifacht !
Der Strompreisdeckel zeigt somit fast keine Wirkung.
Im Gegensatz zu Gas, Pellets, Öl und Fernwärme findet der Wärmepumpenstrom somit
keine Berücksichtigung.
Wann kann ich als Wärmepumpenbesitzer mit einer Deckelung des Strompreises rechnen?
Wir freuen uns auf baldige Nachricht
Mit freundlichen Grüßen
Erwin K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.
Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.2023 bis zum Auslaufen der Preisbremse.
Die zusätzlichen Entlastungen gelten für Netzentnahmestellen, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht (HT/NT-Tarif). Das Gesetz sieht keine Differenzierung in Allgemeinstrom und Wärmestrom vor. Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten. Deshalb wird der HT/NT-Tarif als Auslöser für die Unterstützung genutzt. Die Energieversorger nutzen die Daten, wer diesen Tarif hat, sowieso für ihre Abrechnung. Sie müssen also keine neuen Daten erheben und niemand muss einen Antrag stellen. Die Gewährung der zusätzlichen Entlastung erfolgt automatisch ab 01.08.2023. Allerdings hat der Versorger zur weiteren Erleichterung der Abwicklung auch die Chance, das Geld nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung auszuzahlen. Das muss dann aber auf jeden Fall noch dieses Jahr erfolgen.
Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.2024. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Robert Habeck