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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alex K. •

Sehr geehrter Herr Habeck, Sie haben heute die KfW-Förderung gestoppt. Ich bin für die Energieberater-Bestätigung in Vorleistung gegangen. Wer erstattet mir die Kosten?

Wir sind eine 5-köpfige Familie. Kann man solche Beschlüsse nicht im Voraus ankündigen, damit man eine gewisse Planungssicherheit hat?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Robert Habeck. Aufgrund der Vielzahl an Zuschriften, die uns im Zusammenhang mit dem vorläufigen Förderstopp in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude erreichen, ist es leider nicht möglich auf jede einzelne Anfrage individuell einzugehen. Dennoch ist es uns sehr wichtig Ihnen zu antworten, da wir Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen können. Daher wollen wir Ihnen nachfolgend die Entscheidung erläutern.  

Am 24. Januar musste die Ampel-Regierung alle Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude durch die KFW stoppen. Dieser Schritt hat bei vielen Menschen zurecht Unmut ausgelöst. Wir können nachvollziehen, dass der Antragsstopp für alle betroffenen Antragsteller*innen und ihre Bauprojekte eine beunruhigende und enttäuschende Nachricht war. Wir waren jedoch aus haushaltsrechtlicher Sicht dazu gezwungen. Ohne den Antragsstopp wären bis Ende Januar voraussichtlich Anträge in einem Volumen von insgesamt 14 bis 15 Milliarden Euro eingegangen. Hierfür standen aufgrund der Planungen der alten Bundesregierung nicht ausreichend Mittel im Bundeshaushalt bereit. Die alte Bundesregierung hatte zu lange mit vielen Milliarden auf einen Standard mit zu geringen ökologischen Effekten gesetzt. Daher wäre eine nachträgliche Bereitstellung in dieser Größenordnung aus unserer Sicht nicht angemessen gewesen.

Die Zeit wurde intensiv genutzt, um eine rechtssichere Lösung für die Altanträge zu finden. Dabei wollten wir so viel Klimaschutz wie möglich erreichen und zugleich die privaten Bauherren, die Familien und den sozialen Wohnungsbauer unterstützen. Um diese Ziele zu erreichen, hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium der Finanzen darauf verständigt, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. Damit gibt es eine gute und rechtssichere Lösung.

Alle anderen, die noch in der letzten Januarwoche einen Antrag stellen wollten, müssen wir um etwas Geduld bitten. Die genannten Ministerien sind mit Hochdruck dabei, schnellstmöglich eine Anschlussförderung für Neubau und energetische Sanierung zu erarbeiten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir eine klimapolitisch ambitionierte und im Hinblick auf die Reduktion von CO2 ganzheitlich orientierte Förderung für Gebäude auf den Weg bringen. Das größte CO2-Einsparpotential im Gebäudebereich liegt bei der Sanierung der bestehenden Gebäude. Daher wollen wir schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufnehmen und vor allem ganzheitliche Sanierungen, die Umstellung der Heiztechnik auf Erneuerbare Wärme, energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden mit den höchsten CO2-Einsparpotentialen in den Mittelpunkt stellen.

Auch im Neubau wollen wir das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen und die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro m2 Wohnfläche ins Zentrum stellen. Hierfür passen wir die Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude an und ordnen die gesetzlichen Standards für Neubauten neu. Darüber hinaus erhöhen wir die steuerliche Möglichkeit der Abschreibung für Abnutzung für Neubauten auf drei Prozent und statten die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau so aus, dass das beschlossene Ziel von 100.000 Sozialwohnungen klimagerecht erreicht wird.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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