Frage an Robert Geheeb von Dani N. bezüglich Familie
Wie stehen Sie zu dem Thema:"Kinderrechte ins Grundgesetz"?
Die SPD Thüringen fordert, die Rechte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz (GG) zu verankern.
Ebenso wie alle anderen Menschen auch sind Kinder Träger von Rechten; Wesen mit eigener
Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, wie es vom
Bundesverfassungsgericht auch schon mehrfach festgestellt wurde.
Die Grundrechte im GG sind die Basis unseres Rechtssystems. Kinderrechte müssen
Verbindlichkeit erhalten, zu greifbaren Instrumenten in jeder Lebenssituation werden und gleichrangig
neben anderen Grundrechten stehen. Damit wären Kinderrechte einklagbar. Kinder würden mit
abnehmender Bedürftigkeit und wachsender Einsichtsfähigkeit an allen sie betreffenden
Entscheidungen beteiligt werden. Jedes Kind hätte Anspruch auf Gehör und Berücksichtigung seiner
Meinung.
Dieser Beschlusslage der SPD Thüringen schließe ich mich an.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Geheeb