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Frage von Günter O. •

Frage an Robert Bauer von Günter O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bauer!

Ich bin 2015 als stellvertretender Sprecher der DozentInnen an der Wirtschafts- und Sozialakademie (WiSoAk) in Bremen gewählt worden.
Meine Anfrage bezieht sich auf die zahlreichen Bremer Freiberufler, die in Bildung, Wissenschaft und Kultur tätig sind (Volkshochschule, Wirtschafts- und Sozialakademie, Musikschule, Musikhochschule, Universität usw.).
Diese KollegInnen sind hochqualifiziert, ohne sie würden die genannten Einrichtungen, darunter einige Eigenbetriebe der Stadt Bremen, überhaupt nicht funktionieren. Die Honorare sind unangemessen niedrig und seit Jahren, in manchen Fällen seit drei Jahrzehnten, von der allgemeinen Entwicklung der Einkommen, der Lebenshaltungskosten, der Kosten für Energieversorgung usw. vollkommen abgekoppelt.
Die bisherigen Bemühungen um Mindestlöhne sind an diesem Personenkreis völlig vorbeigegangen. Aber zunehmend mehr KollegInnen leben ausschließlich von solchen Tätigkeiten; sie können immer weniger eine auskömmliche Rente ansparen und steuern geradewegs auf Altersarmut zu. Sie haben keinerlei gesetzlich festgelegte Vertretungsrechte in den Institutionen, für sie sie arbeiten (meist sind das mehrere Institutionen nebeneinander).
Frage: Was werden Sie an diesem Zustand ändern, wenn Sie in die Bremische Bürgerschaft gewählt werden?

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die es leider keine einfache Antwort gibt. In unserem Programm findet sich unter dem Punkt Inklusive Bildung der Passus "Die persönlichen Assistenzkräfte und die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit angemessenen tariflich abgesicherten Arbeitsverträgen einzustellen." Selbstverständlich würde ich mich analog zu diesem Passus dafür einsetzen, dass dies,soweit technisch möglich,auch für bislang freie Mitarbeiter*innen bei städtischen Einrichtungen gelten würde. Sofern eine Festanstellung aus Gründen des geringen Bedarfes oder des kurzen Zeitraumes des Bedarfs innerhalb der Institutionen nicht möglich sein, sollten Honorarkräfte lohntechnisch an die Bruttolöhne fest angestellter Kolleg*innen angeglichen werden, damit sie privat Vorsorge treiben können. Die langfristige Vision eines Bedingungslosen Grundeinkommens wäre gerade für Honorarkräfte sicher eine hervorragende Sache, hilft Ihnen im Moment aber natürlich nicht weiter. Bis dahin müssen wir "Arbeit" (bezahlt), wie sie heute in vielfältigen Variante vom Minijob über Freiberuflichkeit, Werkverträgen, Leiharbeit etc. existiert, der heutigen Lebenswirklichkeit anpassen. Dies würde für prekär bezahlte Selbständige zunächst bedeuten, dass man eine soziale Absicherung schafft, die nicht einen großen Teil der Honorare frisst. Hier müssen neue Konzepte entwickelt werden, um die Schieflage, die zwischen klassischer, unbefristeter und tariflich bezahlter Vollzeit-Lohnarbeit und anderen Formen der Beschäftigung entstanden ist, auszugleichen, z. B. durch Eindämmung von Leiharbeit, vernünftige gesetzliche Standards für Werkverträge und Durchsetzung von Entlohnungs-Mindestgrenzen für andere Beschäftigungsverhältnisse. Eine schnelle praktikabele Lösung ohne überbordenden Verwaltungsaufand kann zunächst nur Letzteres sein, wobei der rechtliche Status als Selstständig*r die Lage recht kompliziert gestaltet. Ein verbindlicher Mindeststundensatz für selbstständige Dozent*innen im Rahmen kommerzieller Bildungsangebote würde sowohl Dozent*innen vor Selbstausbeutung schützen wie auch ein Lohndumping, um "Billigweiterbildungen" etc. anzubieten, verhindern. Ich hoffe, diese Antwort lässt sie nicht unbefriedigt zurück.

mit freundlichem Gruß
Robert Bauer