Frage an Robert Bauer von Heinz K. bezüglich Soziale Sicherung
Es geht um einen hypothetischen Fall:
Ein freischaffender Künstler oder Journalist, hier genannt Karl, hat über 34 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, ab 1982 vorwiegend in die Künstlersozialkasse.
Laut Rentenbescheid bekommt er nun eine monatliche Rente von 162,30
Durch seine Arbeit hat er noch einen kleinen Zuverdienst zu seiner Rente.
Da Karl ein kleines Haus besitzt und durch eine Vermietung von zwei Wohnungen monatlich 680,00 € bezieht kann seine Rente nicht aufgestockt werden.
Ihm wird auch kein Wohngeld zugestanden.
Eine Rücklage für anstehende Reparaturen seines Hauses sind nicht möglich.
Karl wurde von behördlicher Seite empfohlen, sein Häuschen zu verkaufen.
Aus dem Erlös des Hausverkaufs müsste er sein Leben finanzieren.
Wenn das Geld verbraucht ist, dann könne er einen Antrag auf Bezuschussung seiner Rente stellen.
Er könne dann ebenfalls Wohngeld beantragen.
Was raten Sie Karl!