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Rita Mohr-Lüllmann
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Frage von Andreas S. •

Frage an Rita Mohr-Lüllmann von Andreas S. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Mohr-Lüllmann,

Darf ich Ihnen eine Frage zum Thema Familienpolitik stellen?

Laut Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) ist die "Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Leider scheinen sämtliche etablierte Parteien von diesem Grundgesetzartikel nichts wissen zu wollen - sie fördern einseitig eine staatliche Erziehung der Kinder schon ab dem Kleinkindalter in Krippen, Horten und Ganztagesschulen.

Daher meine Frage:
Was werden Sit tun, um Eltern eine echte Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder in einen Hort geben oder selber erziehen wollen - zu ermöglichen? Was werden Sie konkret als unternehmen, um Eltern zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen und dafür bereit sind, zeitweise auf Beruf und Karriere zu verzichten?

Mit freundlichen Grüssen,
Andreas Schönberger.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schönberger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Mai, die ich nachfolgend gerne beantworten möchte.

Die CDU Bremen schafft familienfreundliche Rahmenbedingungen, die Paare ermutigen Kinder zu bekommen. Dazu gehört es familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Arbeitsplätze für Mütter und Väter zu entwickeln.
Dies soll im Sinne einer flexiblen Ausgestaltung von Arbeitszeiten und Lebenszeitkonten, wie der Teilzeit, dem Home-office und der Förderung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit geschehen. Wir plädieren für eine neue Normal-Arbeitszeit für Eltern, also das Recht auf eine doppelte 30 Stunden-Woche.

Wir denken auch, dass die Gründung einer Familie nicht gleichbedeutend mit dem Ausstieg aus dem beruflichen Leben sein darf. Gleichwohl unterstützen wir die Entscheidung von Eltern für den bewussten Ausstieg eines Elternteils aus dem Berufsleben.

Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP ist das Betreuungsgeld vorgesehen: "Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden". Dieses Betreuungsgeld sollen also diejenigen Eltern erhalten, die ihr Kind im Alter von 1 bis 3 Jahren selbst betreuen. Das ist ein guter Kompromiss zwischen dem Ausbau der Kinderbetreuung und der Unterstützung der Eltern, die bewusst auf Beruf und Karriere verzichten wollen.

Darüber hinaus wird sich die CDU Bremen für eine angemessene Berücksichtigung von Erziehungsleistungen in der Altersversorgung stark machen.

Besuchen Sie auch bitte unsere Homepage ( http://www.cdu-bremen.de ). Dort erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die programmatischen Ziele der CDU Bremen und lernen unsere Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft kennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Rita Mohr-Lüllmann