Frage an Rita Mohr-Lüllmann von Joachim L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Mohr-Lüllmann, beim heutigen "Parlamentarischen Sonntag" stellte ich diese Frage an das Podium:"Eingedenk der Tatsache, dass über 1/3 der Personalkosten Bremens für Versorgungsbezüge (verkürzt: Pensionen und Beihilfen) ausgegeben werden und die Tendenz in den Jahren bis 2025 dramatisch ansteigt, möchte ich von den Parteien wissen, wie sie zu der deckungsgleichen Übernahme der Änderungen in der gesetzlichen Rente für Beamte steht. Dazu gehören z.B. die Anerkennung von Ausbildungszeiten, ein demografischer Faktor, die Änderung der Bemessungsgrundlage für Pensionen (heute das erzielte Gehalt drei Jahre vor der Pensionierung). Wie ist die Position Ihrer Partei ?"
Leider konnte nur Frau Linnert antworten und die Position der Grünen benennen. Ihre Antwort erhoffe ich hier. Vielen Dank!
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Leefmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. April, auf die ich Ihnen heute eine Antwort zukommen lassen möchte.
Die Altersgrenze zur Beamtenpensionierung muss auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Es ist nicht nur finanzpolitisch, sondern auch aus Gerechtigkeitsgründen schwer zu vermitteln, dass Beamte nicht genauso lange arbeiten müssen wie Angestellte. Im Jahr 2007 wurde durch das Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz beschlossen, dass das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht wird. Diese Heraufsetzung des Renteneintrittsalters führt bei Beibehaltung des bisherigen Pensionierungsalters dazu, dass sich die Versorgungsunterschiede zwischen den beiden Alterssicherungssystemen weiter auseinanderentwickeln.
Wer frühzeitig in Pension gehen möchte, dem kann dies durch entsprechende mathematisch berechnete Abschläge bei dem Pensionsanspruch ermöglicht werden. Auch die Altersgrenze für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Polizei, Feuerwehr und Justiz müssen unter Berücksichtigung der Änderungen beim Renteneintrittsalter angepasst werden. Die besondere Altersgrenze muss dabei erhalten bleiben.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde 2005 in die Rentenanpassungsformel eingeführt. Dies bedeutet, dass das Rentenniveau an die demographische und konjunkturelle Entwicklung gekoppelt wurde. Solch ein Nachhaltigkeitsfaktor müsste auch bei der Berechnung der Beamtenpension einbezogen werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es bei den Beamten kein Verhältnis zwischen den Beitragszahlern und Leistungsempfängern gibt, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ruhegehälter der pensionierten Beamten werden aus dem laufenden Haushalt bezahlt. Insofern käme allenfalls eine systemkonforme Übernahme in Frage.
Aufgrund der Haushaltslage des Landes Bremen und der mir nicht vorliegenden Berechnung der finanziellen Auswirkungen der deckungsgleichen bzw. systemkonformen Übernahme der Änderungen in der gesetzlichen Rente für Beamte, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt diese Übernahme weder ankündigen noch ausschließen.
Besuchen Sie auch bitte unsere Homepage ( http://www.cdu-bremen.de ). Dort erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die programmatischen Ziele der CDU Bremen und lernen unsere Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft kennen.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch weiterhin persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Rita Mohr-Lüllmann