Frage an Rita Haller-Haid von Barbara B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
ALGII-Empfänger verlieren mit einer Immatrikulation an einer deutschen Universität mit sofortiger Wirkung jeden Anspruch auf ALGII oder irgend eine andere Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Dies mit der formalen Begründung, Studierende hätten ja Anspruch auf AntragSTELLUNG (unabhängig von einer etwaigen Gewährleistung) lt. Bafög. Welches natürlich Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht gewährt wird.
Ich betrachte das als Verhöhnung und weitere soziale Ausgrenzung der Arbeitslosen.
Bitte helfen Sie mir bei meiner Wahlentscheidung und teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung zu dieser Frage ist und welchen Handlungsspielraum Sie hier gegebenenfalls sehen.
Sehr geehrte Frau Bonath,
Sie haben recht, der gesamte Bereich Bafög - ALG II gehört unter die Lupe. Auch ich halte die Altersregelung bei Bafög - besonders unter dem Asprekt "lebenslanges Lernen" für sehr problematisch. Gerne bin ich bereit, mich innerhalb meiner Partei für eine Veränderung dieser Regelung einzusetzen. Allerdings bestimmte Kriterien, an die Bafög gebunden ist, braucht es weiterhin. Schon heute ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch nach dem 30 Lebensjahr Bafög zu bekommen , z.B. wenn eine Immatrikulation wegen Kindererziehung vorher nicht möglich war. Diese bisherige, sehr eng gefasste Regelung sollte etwas großzügiger gestaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Haller-Haid