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Rita Haller-Haid
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Frage von Uta R. •

Frage an Rita Haller-Haid von Uta R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Haller-Haid,

das neue Gesetz zu Änderungen im SGB II und SGB XII wurde ja vom Bundesrat gestoppt.

Leider lese und höre ich immer nur Fragen und Antworten Regelsatzerhöhung um 5 Euro beim SGB II und das Bildungspaket.

Was ist eigentlich mit der neuen Regelstufe im SGB XII?

Sie wollen mir doch nicht sagen dass eine Absenkung des Regelsatzes bei Menschen mit Behinderung die im Haushalt Ihrer Elter leben okay ist?

Selbst in den Verhandlungen jetzt im Vermittlungsausschuß ist nix darüber zu höhren.

Fühlt sich keiner dafür zuständig?

Es wurden Anfragen an den Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe zu dem geplanten 20-Prozent-Unterschied zwischen behinderten und nicht-behinderten Leistungsempfängern die Anfrage wurde zwar weitergeleitet aber bisher noch keine Antwort.

Mittlerweile stellt sich mir die Frage, ob im dortigen Büro immer noch nicht zur Kenntnis genommen wurde, dass es bei Regelbedarfen, die aufgrund von Behinderungen gekürzt werden sollen, nicht nur um "ein Anliegen" geht.

Ich selbst bin Mutter eines behinderten Kindes mit Pflegestufe II, mein Sohn lebt mit in unserem Haushalt. Mein Sohn besucht zur Zeit den Bildungsbereich der WfbM Freundeskreis Gomaringen, auch später wird er dort bleiben auf Grund seiner Behinderung und seiner Pflegestufe. Dort muss mein Sohn auch 8 Stunden am Tag arbeiten. Muss aber sein Werkstattverdienst mit Leistung nach dem SGB XII aufbessern und soll dann weniger erhalten.

Sollte diese Gesetzgebung so verabschiedet werden wird es Massenklagen kommen. Sozialgerichte sind jetzt schon von der Flut der Klagen mehr als Ausgelastet.

Was ist mit dem Grundgesetz, was ist mit dem Gleichstellungsgesetz?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

U. Reindl mit Sohn R. Staub

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Reindl, sehr geehrter Herr Staub,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre engagierte Einmischung in aktuelle politische Entscheidungsprozesse. Sie haben sich mit Ihrem berechtigten Interesse auch an mich als Landtagsabgeordnete gewendet, die in der Sache selbst nicht mitentscheiden kann, aber gerne Ihr Anliegen unterstützt. Verantwortlich dafür ist die Bundesregierung und die schwarzgelbe Regierungskoalition.
Mit der Reform der Regelsatzermittlung, muss die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen. Die pauschale Ansetzung der Regelbedarfsstufe 3 mit 80% ist nach Ansicht der SPD -Abgeordneten ungerechtfertigt und nicht verfassungskonform.
Menschen dürfen nicht aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden, das sagt unsere Verfassung und die UN-Behindertenrechtskonvention. Die neue Regelbedarfsstufe 3, die die Bundesregierung einführen will, macht aber genau das.
Es ist Ihnen nur zuzustimmen: Erwerbsunfähige erwachsene Haushaltsangehörige, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern wohnen, werden beim Arbeitslosengeld II gegenüber Erwerbsfähigen benachteiligt. Letztere bekommen nämlich den vollen Regelsatz, behinderte und erwerbsunfähige Menschen nur pauschal 80% - das sind 68€ weniger als bisher.
Das ist eine Diskriminierung, denn selbst mit den behinderungsbedingten Mehrbedarfen haben Menschen mit Behinderung immer noch eine deutlich schlechtere Lebenssituation. Sie können daran selbst meist wenig ändern und deshalb ist eine pauschale Kürzung auf 80% ungerecht.

Die SPD bemüht sich in den laufenden Vermittlungsverhandlungen um eine insgesamt verfassungskonforme Ausgestaltung der Reform, wozu auch die von Ihnen zurecht angesprochene Herabsetzung in der Regelstufe 3 gehört. Allerdings scheint die Regierung in der Sache nicht sehr kompromißbereit.
Wir unterstützen nur eine Lösung, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Dafür steht die SPD.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Rita Haller-Haid MdL