
(...) Grundsätzlich werden die vertraglichen Vereinbarungen über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die Vergütung der Hebammen, die abrechnungsfähigen Leistungen und die Anforderungen der Qualitätssicherung zwischen den Verbänden der Hebammen und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse getroffen. (...)