Frage an Rico Anton von Jens F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Anton,
ich danke Ihnen für die rasche Beantwortung meiner Frage zum Thema Schulwegssicherheit.
In der Änderung der Straßenverkehrsordnung bezüglich Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 kmh auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, veröffentlicht Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59 ausgegeben am 13.Dezember 2016 heißt es " ... im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen ... Schulen .. ".
Zu argumentieren, daß wäre hier in Burkhardtsdorf eben nicht der Fall, genau hierbei handelt es sich um eine gefährliche Haarspalterei seitens der Verkehrsbehörde und genau um jene sich widersprechende Praxis im Vergleich zu anderen Verkehrsbehörden anderer Einzugsbereiche, siehe z.B. die Schule in Harthau, die sogar vom Würschnitzfluß von der B95 getrennt ist und dennoch Tempo 30 beschildert ist.
Das die Beschilderung Schulweg hier im Bereich extra entfernt wurde, darauf gehen Sie in der Beantwortung meiner Frage leider nicht ein.
Laut Verkehrszählung befahren stündlich durchschnittlich 724 Fahrzeuge unseren Ortskern (Freie Presse Stollberg vom 16. Oktober 2018). Um eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) für 24 Stunden zu ermitteln, ist es gängige Praxis, einen Vierstundenwert mit dem Faktor 3,5 hochzurechnen, macht weit über 10.000 Fahrzeuge, nichteingerechnet die enorme Belastung durch Schwerlastverkehr wegen Schienenersatzverkehr, Wassermauer- und Brückenbau hier im Ort. Sie erwähnen stattgefundene umfangreiche Beratungen mit Vertretern von Landratsamt, Gemeinde, Polizei, Elternrat zum Thema. Anwohner, daher die Bürgermeinung kommen in dieser Aufzählung wie auch in Wirklichkeit nicht vor. Sie schreiben, "man verständigte sich auf folgende Maßnahmen:
1. Es wird eine zweite Ampelanlage errichtet
2. Es werden "Achtung Kinder" Schilder aufgestellt. Beide Maßnahmen sind umgesetzt."
Sehr geehrter Herr Anton, bitte beschreiben Sie mir, wo sich diese zweite Ampelanlage befindet?
Sehr geehrter Herr F.,
Danke für Ihre Antwort. Ihre Nachfragen möchte ich wie folgt beantworten:
Vom Rathaus kommend in Richtung Meinersdorf war ursprünglich nur ein Ampelregister angebracht, das aus der Kurve kommend schlecht zu sehen war. Zwischenzeitlich ist auf der anderen Straßenseite ein weiteres Ampelregister angebracht worden. Nach meinen Informationen haben die Anwohner, insbesondere auch Sie selbst, ihre Meinung zu diesem Themenkomplex mehrfach gegenüber dem Gemeinderat und dem Bürgermeister bzw. der Gemeindeverwaltung kundgetan. Ihre Anfrage bezog sich auf die Schulwegsicherheit. Deshalb habe ich auch meine Antwort auf diesen Aspekt konzentriert. Offensichtlich scheint aber das Thema Lärmschutz für Sie ein wichtiger weiterer Aspekt zu sein. Die Hoffnung, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Schulwegsicherheit zu einer Entspannung der sicherlich vorhandenen Lärmschutzproblematik führen würde, teile ich jedoch nicht. Selbst wenn es rechtlich zulässig wäre (aber es fehlt eben an den Voraussetzungen, da die Schule nicht im unmittelbaren Bereich der Bundesstraße liegt), wäre die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus diesem Grunde auf die Zeit des Schulbetriebes zu beschränken.
Hinsichtlich der Verkehrszahlen handelt es sich um die offiziellen DTV-Zahlen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum durchschnittlichen täglichen Verkehr auf der B 180 zwischen Meinersdorf und Burkhardtsdorf bis Kreuzung B 95. Der Schwerlastanteil beträgt hiernach 4 % des Verkehrsaufkommens, also durchschnittlich 216 Fahrzeuge am Tag.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rico Anton