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Rico Anton
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Frage von Jens F. •

Frage an Rico Anton von Jens F. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Anton,

mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung Ende des vorletzten Jahres können Geschwindigkeitsbegrenzungen Tempo 30 auch auf Bundesstraßen wesentlich leichter angeordnet werden. Demzufolge weisen mittlerweile fast alle Straßenabschnitte vor Schulen etc. im Erzgebirgskreis und andernortes sowieso entsprechende Beschilderungen auf. Nur ausgerechnet am größten Schulstandort Burkhardtsdorf mit über 700 Schülern wird dies von der zuständigen Verkehrsbehörde vehement verweigert. Eine von beiden Seiten uneinsehbare Ortsmitte wegen s-förmigen Straßenverlaufes treffen auf höchsten Querungsbedarf für Fußgänger und Schulweg und das bei einer täglichen Verkehrsbelastung von ca. 12.000 Fahrzeugen. Eine Fußgängerampel existiert. Jedoch überqueren Schüler und Fußgänger auch an vielen anderen Stellen die Fahrbahn. Die Argumentation der entsprechenden Behörde widerspricht der gängigen Praxis anderer Verkehrsbehörden anderer Einzugsbereiche. Nun wurde jedoch im Vergleich zur Nachbarkommune Thalheim festgestellt, daß sich die Argumentation der Behörde auch innerhalb ihres eigenen Einzugsbereiches unterscheidet. Zum Beispiel wurde hier in der Ortsmitte Burkhardtsdorf das entsprechende Schulwegsschild entfernt !!!
Als Bürger und Anwohner sehe ich mich einer Behördenwillkür ausgesetzt, die seinesgleichen sucht. Seit dem Jahre 2009 kämpfen wir Anwohner hier um eine solche Regelung, natürlich auch aus Lärmgründen. Aber bei der Verkehrs-behörde Landratsamt Erzgebirgskreis kommt die Meinung der Bürger nicht vor.
Und selbst von Gesetzesänderungen bleibt ihre Behörde unbeeindruckt.
Und das die starre Haltung die Sicherheit von über 700 Grund- und Mittelschülern tagtäglich bedroht, empfinde ich mittlerweile als Schande.

Sehr geehrter Herr Anton. wie gedenken Sie als Mandatsträger der herrschenden Partei CDU, weiter Schaden im Ansehen ihrer Behörde abzuwenden und endlich für die Sicherheit unserer Kinder zu sorgen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

nach Rücksprache mit der Gemeinde Burkhardtsdorf kann ich Ihnen zu Ihrem Anliegen Folgendes mitteilen:

Bei der Ortsdurchfahrt handelt es sich bekanntlich um eine Bundesstraße und es gilt grundsätzlich Tempo 50. Die Verkehrsbelastung für eine innerörtliche Straße ist hoch, liegt allerdings bei weitem nicht in der Größenordnung von 12.000 Fahrzeugen pro Tag, sondern bei 5.412 Fahrzeugen pro Tag (Verkehrsmengenzählung Sachsen 2015). Nichtsdestotrotz sieht die Straßenverkehrsordnung wie von Ihnen ausgeführt vor, dass auch auf Bundesstraßen innerorts Tempo 30 angeordnet werden kann, wenn z.B. eine Schule direkt an der Bundesstraße steht. Allerdings steht die Burkhardtsdorfer Schule eben nicht direkt an der Bundesstraße, sondern in "der zweiten Reihe" der Bebauung. Deshalb liegen die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach der StVO leider nicht vor. Die Frage der Sicherheit des Schulweges und auch entsprechende Maßnahmen waren Gegenstand umfachreicher Beratungen und auch mehrerer Vor-Ort-Termine, bei denen sowohl Vertreter des Landratsamtes, der Gemeinde und des Polizeireviers, als auch Vertreter des Elternrates eingebunden waren. Im Ergebnis verständigte man sich auf folgende Maßnahmen:
1. Es wird eine zweite Ampelanlage errichtet.
2. Es werden "Achtung Kinder"-Schilder aufgestellt.
Beide Maßnahmen sind umgesetzt. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung ist - wie bereits ausgeführt - rechtlich leider nicht möglich.

Ich stehe Ihnen zu diesem Thema gern auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Falls Interesse Ihrerseits besteht, vereinbaren Sie bitte mit meinem Büro einen Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Rico Anton