Frage an Richard Pitterle von Ines R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pitterle,
die beiden PKW Kraftstoffe Diesel und Benzin haben einen sehr unterschiedlichen Energiesteuersatz. Warum wurden diese Unterschiede vor Jahren eingeführt?
Wäre es nicht längst an der Zeit diese Unterschiede anzugleichen?
Vielen Dank für Ihre kurze Erläuterungen
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rückert,
der Gesetzgeber hat es sich damals mit dem Energiesteuergesetz einfach gemacht und ohne weitere Begründung die Regelsteuersätze aus dem Mineralölsteuergesetz übernommen. Zur Begründung wird im Gesetzentwurf lediglich ausgeführt, dass die bisherige Staffelung der Steuersätze fortgeführt werden könne, weil ein direkter Zusammenhang zwischen gestaffelten Steuersätzen und der Qualität der Energieerzeugung bestünde (Bundestagsdrucksache 16/1172, Seite 34).
Klima- und umweltpolitisch lässt sich die Subventionierung allerdings nicht rechtfertigen. Die unterschiedliche Besteuerung von Diesel (im Energiesteuergesetz unter der Position Gasöle, § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG) und Benzin ist im Wesentlichen schlicht eine Subventionierung der Wirtschaft, insbesondere des gewerblichen Kraft- und Güterverkehrs.
Meine Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat im Zuge der Beratungen zum Bundeshaushalt 2016 mit dem Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/6813 ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806813.pd f) erneut gefordert, die unterschiedliche Besteuerung von Diesel und Benzin u.a. auch zur Stärkung der Einnahmebasis des Bundes, ca. 7,1 Mrd. EUR Mehreinnahmen (!), aufzuheben (Seite 6 unten).
Mit freundlichen Grüßen
Richard Pitterle