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Richard Pitterle
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Frage von Susanne S. •

Frage an Richard Pitterle von Susanne S. bezüglich Bildung und Erziehung

Ich Bin alleierziehende Mutter von drei KInder die alle Schulpflichtig sind. Ich arbeite als Krankenschwester in einer Dialyseabteilung in einem Stuttgarter Krankenhaus. Mache diese arbeit sehr gerne. Kann leider nur 40% arbeiten da meine Kinde 6 11 und 14 Jahren sind. Durch den Schichtdienst kann ich leider nicht mehr arbeiten.

Gibt es ein Gesetz dass es mir erlaubt solange die Kinder noch bedreungsbedürftig sind ich zu den Zeiten arbeite wo meine Kinder in den Ganztagsschulen betreud sind?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Strack,

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere die Probleme, die Alleinerziehende bei der Bewältigung der vielfältigen täglichen Anforderungen haben, beschäftigen meine Fraktion, DIE LINKE. im Bundestag, und mich seit vielen Jahren. Wir setzen uns dafür ein, die Situation zu verbessern. Unsere Forderungen finden Sie z.B. hier: http://www.linksfraktion.de/themen/familie-beruf-vereinbarkeit/

Mit dem „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ gibt es einige gesetzliche Regelungen, die sowohl den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit wie auch die Verteilung der Arbeitszeit regeln. Darüber hinaus gibt es zu der Frage der Lage der Arbeitszeiten Urteile der Arbeitsgerichte, wonach der Arbeitgeber z.B. bei der Zuweisung der Arbeitszeiten auf die Belange der Familien und Kinderbetreuung Rücksicht nehmen muss.

Haben Sie keine Scheu, Hilfe und Unterstützung bei der ver.di Betriebsgruppe in Ihrem Krankenhaus zu suchen !

Mit freundlichen Grüßen

Richard Pitterle