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Richard Pitterle
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Frage von Helmut E. •

Frage an Richard Pitterle von Helmut E. bezüglich Recht

Hallo Herr Pitterle!

Laut Auskunft eines Rechtsanwaltes aus Leonberg, also aus ihrem Wahlkreis, kostet eine Scheidung in Deutschland circa 2000.--Euro, plus nochmal circa 2000.--Euro für den Ausschluss des nachehelichen Unterhalt usw., also die Absicherung eines Ehepartners, dass er nach der Scheidung keinen Unterhalt für den Ex-Partner zahlen muss, falls dieser beispielsweise, unter Alkohol von einer Leiter fällt und zum Schwerstpflegefall wird.

Dazu die Frage: könnte man die Scheidungskosten in Deutschland nicht günstiger gestalten, in dem man beispielsweise,für die Scheidung, im Regelfall, den nachehelichen Unterhalt im Regelfall gleich, per Gesetz ausschliesst, abgesehen von einzelnen Härtefällen?

Mit bestem Dank für Ihre schnelle Antwort und freundlichen Grüssen
H. Epple

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Epple,

der nacheheliche Unterhalt ist kein Automatismus, der begrenzt werden müsste. Das Unterhaltsrecht ist vom Programmsatz der Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten geprägt, § 1569 BGB. Die Inanspruchnahme des jeweils anderen Ehegatten auf Unterhalt ist als zu begründende Ausnahme angelegt. Nur wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, was im streitigen Einzelfall durch ein Gericht zu entscheiden ist, muss Unterhalt gewährt werden. Das von Ihnen gewünschte Regel-Ausnahme-Verhältnis gibt es damit bereits. Der Gesetzgeber hat gegen den Widerstand meiner Fraktion in den letzten Legislaturperioden erhebliche Einschränkungen des Unterhaltsrechts zu Lasten unterhaltsberechtigter Ehepartner vorgenommen, die in der Praxis insbesondere Frauen getroffen haben. Weitere Einschränkungen des Unterhaltsrechts halte ich nicht für sinnvoll.

Allerdings ließen sich die Scheidungskosten senken, indem z.B. bei einer einvernehmlichen Scheidung unter bestimmten Umständen, wie bei einer kurzen Ehedauer, auf das Erfordernis der Beiziehung eines Anwalts verzichtet würde.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Pitterle