Frage an Richard Pitterle von Paul R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Pitterle,
warum ist das Thema "Lärmbelästigung durch Straßenverkehr" kein Thema für den Walhkampf? Wissen Sie welcher % Anteil an Menschen in Ihrem Walhkreis unter Straßenverkehrslärm leidet?
Warum wird den Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen noch immer so viel Spielraum bei der Festlegung von Lärmgrenzwerten gegeben ? Aktuelles Beispiel: Leonberg hält beim Lärmaktionsplan bisher an Lärmgrenzwerten von >70db fest! Während bei der Erschließung von Neubaugebieten seit Jahren Lärmgrenzwerte von 45-55db eingehalten werden müssen, da alles darüber als wortgemäß "unzumutbar" gilt!
Mit freundlichen Grüßen
Rimpf
Sehr geehrter Paul Rimpf,
Ihren Unmut über Lärmbelästigung durch Straßenverkehr kann ich gut nachvollziehen. Das betrifft natürlich viele Menschen, auch in Leonberg. Verkehrslärm macht krank - physisch wie psychisch. Das gilt insbesondere für hohe Spitzenlärmwerte in der Nacht, aber auch für anhaltenden Lärm am Tage. Die gesundheitlichen Schäden für die Menschen sind wissenschaftlich nachweisbar. Nach Angaben des Umweltbundsamtes fühlt sich inzwischen jeder fast jeder Dritte Bundesbürger durch Fluglärm belästigt, jeder Fünfte durch Schienenlärm. Zwei Drittel der Bevölkerung klagen über wesentliche Belästigungen durch Straßenverkehrslärm. Es handelt sich also um ein bundesweites Problem für Menschen, das Sie da richtigerweise ansprechen. Das Motto "Höher, schneller, weiter!" führt zu immer mehr Verkehr. Doch muss man Joghurt von Flensburg nach München transportieren und umgekehrt? Wir sagen klar "Nein" und setzen uns für eine Wirtschafts- und Raumordnungspolitik ein, die Nähe fördert und regionale Wirtschaftskreisläufe stärkt. Verkehrsvermeidung ist die nachhaltigste Strategie, um die Lärmbelastung zu senken.
Speziell Straßenverkehrslärm hat seine Ursachen in der hohen Autodichte. DIE LINKE setzt sich für ein Verkehrspolitik ein, bei der die Menschen mobil sein können, ohne unbedingt auf einen Privat-Pkw angewiesen sein zu müssen. Dazu gehört der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und die Verlagerung von Straßenverkehr auf die Schiene bei gleichzeitiger Investition in Schieneninfrastruktur und Lärmschutz an Schienenwegen.
Darüber hinaus müssen endlich alle von Verkehrslärm Betroffenen den gleichen Anspruch auf Schutzmaßnahmen erhalten - unabhängig davon, ob sie an einer neuen Autobahn, an einem bestehenden Schienenweg, im Einzugsbereich eines Flughafens oder an stark frequentierten Wasserstraßen wohnen. Daher fordert DIE LINKE, dass die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV), die relativ strenge Grenzwerte bislang nur für neue bzw. ausgebaute Verkehrswege vorsieht, stufenweise auf bestehende Strecken ausgedehnt werden müssen. Es ist möglich, innerhalb von zehn Jahren bei allen bestehenden Schienenwegen - aber auch auf Bundesfernstraßen - die Grenzwerte der 16. BImSchV einhalten.
Hinzu kommt: Die Kommunen müssen ja den Großteil der Kosten für Lärmschutz aufbringen. Finanziell überlastete Kommunen sind auch eine Folge der Kürzungspolitik der Bundesregierung der vergangenen und anstehenden Jahre (Stichwort Schuldenbremse). DIE LINKE setzt sich mit den Konzepten ihrer Steuerpolitik dafür ein, dass die Finanzlage der Kommunen verbessert wird. Mit entsprechenden Mitteln ließe sich dann sowohl in den Lärmschutz als auch in alternative Verkehrsinfrastruktur (statt Auto) investieren.
Und speziell zur Situation in Leonberg: Da DIE LINKE im Gemeinderat von Leonberg nicht vertreten ist, ist sie an der Festlegung der Lärmgrenzwerte durch die Kommune nicht direkt beteiligt. Wir freuen uns aber, dass Sie dieses Thema in die Diskussion bringen. Eine Stimme für DIE LINKE unterstützt uns darin, unsere Vorschläge für eine weniger lärmbelastende Verkehrspolitik weiter voranzubringen - auf Bundes- wie auf kommunaler Ebene.
Mit freundlichen Grüßen,
Richard Pitterle