Frage an Richard Pitterle von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Pitterle,
unter http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovi-575-37837--f244059.html#q244059 schrieb Herr Neskovic: "Die Bundeswehr ist weder unabhängig noch in der Lage, glaubwürdig die Vielfalt der unterschiedlichen Ansätze [...] zu den Zielen der Außen- und Sicherheitspolititik darzustellen".
Unter der Überschrift "Geschulte Jugendoffiziere haben bereits zahlreiche Oberschulen besucht" berichtete die Berliner Zeitung vom 10.2.10(Auszug): "Laut Bildungsverwaltung sind die Schüler verpflichtet, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, wenn sie im Rahmen des Unterrichts stattfinden. "Bei Schülern, die den Unterricht verlassen, werden diese Stunden als Fehlzeiten gewertet", heißt es. Das verstoße nicht gegen das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Fehlstunden wurden etwa am Steglitzer Paulsen-Gymnasium eingetragen, als dort im November zwei Jugendoffiziere Informationen darboten und einzelne Schüler den Raum verließen".
Wenn bei anderen Vorfällen dieser Art Schüler unter Berücksichtigung der Erziehung ihrer Eltern vor diesem Unterricht aus Gewissensgründen entschieden hatten, daß sie später den Wehrdienst mit der Waffe verweigern werden, diese Schüler bereits am Anfang des Unterrichts einseitigen Beeinflussungsversuchen ausgesetzt waren, die im völligen Gegensatz zum Überwältigungsverbot und zum Gebot der Kontroversität standen:
Ist es dann nicht altersgemäß, wenn junge Menschen unter Protest den Klassenraum verlassen?
Wie will man diesen Menschen vermitteln, daß ihr Verhalten mit der Eintragung von Fehlzeiten zu ahnden ist und gleichzeitig das Fehlverhalten der Erwachsenen folgenlos bleibt?
Ist hier die Eintragung einer Fehlzeit die richtige pädagogische Maßnahme?
Würde nach einem erfolglosen Widerspruch gegen die Fehlzeiteneintragung sich im Falle einer Klage das Verwaltungsgericht auch mit diesen Fragen beschäftigen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Ihre Mail vom 11.2.2010 hat mich erreicht.
Meiner Meinung nach hat die Bundeswehr in der Schule nichts zu suchen. Wenn sie dennoch eingeladen wird, dann ist Sorge zu tragen, dass auch Vertreter der Kriegsdienstverweigerer eingeladen werden. Ich kann junge Menschen verstehen, die sich der einseitigen Propaganda nicht aussetzen wollen und den Raum verlassen; wenn ich auch als junger Mensch immer die Diskussion gesucht habe.
Da die Eintragung einer Fehlzeit ein Verwaltungsakt sein dürfte, wäre nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren die Einreichung einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Pitterle