Wie ist die Überparteilichkeit des Vereins Polizei Grün e.V. zu rechtfertigen?
Sehr geehrte Frau Lang,
in der Präambel der Satzung des Vereines Polizei Grün e.V. steht "Dem Verein ist es ebenfalls ein Anliegen insbesondere zwischen der Partei Bündnis90/Die Grünen und den Polizeibediensteten eine Verständigungsbasis zu bilden und den gegenseitigen Respekt und das gegenseitige Verständnis zu fördern."
Im Paragraph 2 Absatz 2 der Satzung steht hingegen. "Der Verein ist überparteilich tätig."
Auf der Internetseite https://de.wiktionary.org/wiki/%C3%9Cberparteilichkeit finde ich zu dem Wort "Überparteilichkeit" folgende Definition:
"Haltung, sich gegenüber den Positionen konkurrierender Personen/Organisationen neutral zu verhalten/nicht Partei zu ergreifen"
Meine Frage hierzu. Widersprechen sich die Präambel und der §2(2) der Satzung nicht nach dieser Definition? Wie rechtfertigen Sie die Überparteilichkeit in diesem Fall?
Beste Grüße
Christoph G.