Warum gibt es für Abgeordnete im Parlament keine Anwesenheitspflicht?
Sehr geehrte Frau Lang, warum gibt es hier keine Gleichbehandlung von Abgeordneten und dem " Normalbürger" ?
Sehr geehrte Hildegard M.,
Abgeordnete sind verpflichtet, in den Sitzungswochen anwesend zu sein. Die Präsenzpflicht an Sitzungstagen müssen sie nachweisen, indem sie sich in die Anwesenheitsliste eintragen und an namentlichen Abstimmungen teilnehmen. Wer das versäumt, muss Strafen zahlen.
An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitsliste ausgelegt wird. Trägt sich ein Mitglied des Bundestages nicht in die Anwesenheitsliste ein, werden ihm 100 Euro von der Kostenpauschale einbehalten. Der einzubehaltende Betrag erhöht sich auf 200 Euro, wenn ein Mitglied an einem Plenarsitzungstag sich nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat und nicht beurlaubt war.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ricarda Lang