Wann kommt das Wechselmodell als Leitmodell?
Hallo Frau Lang.Leider haben wir ja in Deutschland als einem der letzten liberalen Rechtsstaaten immer noch das Residenzmodell als Leitmodell. Ein vom Europarat als diskriminierend eingestuftes Leitmodell, welches auf den Grundsätzen der Hausfrauen-Ehe basiert, den Vater systematisch ausgrenzt und den Kindern somit ein Elternteil entreisst. Was für mich als liberalen, modernen Vater eines Rechtsstaates in keiner Weise mit dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes zu vereinbaren ist.In den meisten modernen Ländern ist es so, dass sich beide Eltern von Anfang an zu jeweils 50% um das Kind kümmern, auch gerne beide in Teilzeit gehen und sich auch ansonsten gleichermaßen alle Rechte und Pflichten teilen. Dort darf das Residenzmodell nur angewendet werden, wenn man gut begründete Einwände gegen das Wechselmodell hat. Vor allem, weil die internationale Studienlage vehement zum Wechselmodell plädiert.Wie sehen Sie das? Wird die Würde unserer Kinder und Väter hier nicht vehement verletzt?