Sehr geehrte Frau Lang, werden bei den Überlegungen zum Entlastungspaket III auch die sehr hohen Mietpreise va. in städtischen Ballungsräumen mit einbezogen?
Sehr geehrte Frau Lang,
wird bei den Überlegungen zum Entlastungspaket III aktuell auch mit einbezogen, dass es vielen Mietern mit mittlerem Einkommen va. in den Städten angesichts der hohen Mietpreise (EUR/qm Wohnfläche/ teils mehr als 50% des mtl. Nettoeinkommens) schon jetzt kaum mehr möglich ist, ohne Nebenverdienst, die normalen Lebenshaltungskosten zu bestreiten?
Als Beispiel sei ein junger Single genannt mit einem Nettoeinkommen von 1800 -2000 EUR und einer Warmmiete für die erste eigene Wohnung nach der Ausbildung von 50qm Wohnfläche i.H.v. 1100EUR (Abschluss des Mietvertrages erst in den letzten Jahren/Staffelmiete) Dazu kommen Kosten für Gas und Strom von bisher vlt. 120 EUR. Wenn die Energiekosten nun explodieren, bleibt trotz gutem Job kaum mehr was zum Leben übrig.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Uli D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Niemand soll aufgrund explodierender Energiekosten Angst haben müssen seine Wohnung zu verlieren.
Wir haben eine Strompreisbremse und Verbesserungen beim Wohngeld erreicht, um die explodierenden Energiepreise abzufedern. Mieter:innen greifen wir mit einer Wohngeldreform, einem erneuten Heizkostenzuschuss und einem Kündigungsmoratorium unter die Arme.
Wir erweitern den Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger, so werden mehr Mieterinnen und Mieter in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt. Zusätzlich zahlen wollen wir erneut einen Heizkostenzuschuss für die Wohngeldempfänger:innen und BAFÖG-Berechtigte auszahlen: 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).
Mit freundlichen Grüßen
Team Ricarda Lang