Frage von Stefan M. • 15.08.2024
inwiefern wird Frau Faesers vorgeschlagene Reform des Messerrechts (WaffG §42) das Führen von Schweizer Taschenmessern und Multitools (die ja für Gewaltverbrechen irrelevant sind) kriminalisieren?
Im weiteren würde es mich interessieren inwiefern solche Entscheidungen Evidenzbasiert sind, d.h. gibt es Statistiken darüber wieviele Verbrechen mit (noch) legalen Messern begangen werden und wie oft die Messer bereits verboten waren (wie in Mannheim), und inwieweit berücksichtigt wird das viele rechtschaffene Bürger ein legitimes Interesse haben nützliche Werkzeuge wie Schweizer Taschenmesser, Multitools o.ä. im Alltag mitzuführen (z.B. könnte man nicht nur nach der Klingenlänge sondern generell nach der Eigenschaft als Waffe entscheiden)
Antwort ausstehend von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen