Frage von Heike B. • 06.07.2023
Gerechter Mindestlohn für Menschen in Werkstätten wie Lebenshilfe
Sehr geehrte Frau Lang,
Menschen mit Einschränkungen, die in einer WfbM arbeiten beziehen immer noch keinen Mindestlohn, sondern nur einen monatlichen Grundbetrag von 126 Euro, evtl. einen Steigerungsbetrag, je nach Leistung, aber auch viel zu niedrig. Wird konkret und absehbar eine Veränderung der traurigen Situation beabsichtigt? Die Menschen dort würden das mit Sicherheit wertschätzen und sich dadurch der Gemeinschaft und dem sozialen Leben hier zugehörig fühlen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
HB
Antwort ausstehend von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen