Frage von Dietmar L. • 06.08.2022
Funden Sie ihre Abgeordneten Diäten nicht zu hoch.
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 05.09.2022
Sehr geehrter Dietmar L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Abgeordnete haben nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Der Bundesgesetzgeber hat den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber festgelegt hat, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ricarda Lang