Frage von Claas M. • 04.09.2022
Blockierung von Wählern auf sozialen Medien. Ab welchen Sachverhalten ist es angebracht und in Ordnung Wähler auf Sozialen Medien zu blockieren?
Sehr geehrte Frau Lang,
Ab wann kann und soll ein*e Abgeordnete*er eilen Wähler auf sozialen Medien blockieren. Der weitere Informationsfluss des Politikers wird dann nicht einsehbar und Wähler werden davon ferngehalten. Unliebsame Kommentare vs Sicherheitsgefahr. Wo gehen die Grenzen und wie kann der Bundestag dies regulieren, sodass blockieren von Wählern unterbunden wird?
Antwort von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen • 05.09.2022
Sehr geehrter Claas M.,
nahezu alle Politiker:innen des Deutschen Bundestages haben ein öffentliches Twitter Profil, das selbst wenn sie geblockt werden für sie zugänglich bleibt. Wir sehen hier grundsätzlich keinen Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ricarda Lang