Aufgrund der ab 2024 geplanten Verordnung nur noch Heizungen mit mindstens 65% erneuerbarer Energie zu verbauen habe ich als Mieter Angst vor einer Verwertungskündigung. Wie werde ich geschützt?
Sehr geehrte Frau Lang ich bin Mieterin und wohne in einer Reihenhausanlage aus den 50iger Jahren. Zwar gibt es eine Gasheizung, die erst 2 Jahre alt ist, trotzdem habe ich Angst, dass der Vermieter den Abriss bzw. Teilabriss plant. Lt. Vermieter ist eine Aussenisolierung nicht möglich, da die Flächen zu klein sind. Wenn der Vermieter dann diese spezielle Umweltgebühr zahlen muss, die nicht oder nicht vollständig auf die Mieter umgelegt werden kann, befürchten wir Mieter dann den Abriss des Objektes und eine Verwertungskündigung für die Mieter. Da ich in den alten Bundesländern wohne bin ich davor nicht geschützt. Mein Mann und ich sind an die 70 Jahre alt. Wir würden dann mit unserem kleinen Hund in die Obdachlosigkeit gehen. Es ist kaum vorstellbar einen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es würde ja nicht nur uns treffen sondern weitere 30 Familien und wohl diverse weitere Menschen in Deutschland. Ist das gewollt?