Frage an Reserl Sem von Klaus K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Fr. Sem,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Da Sie als anständige Landtagsabgeordnete offensichtlich dermaßen mit Kreuzzügen beschäftigt sind und Ihnen somit wenig Zeit verbleibt die genaue Gesetzeslage nachzulesen , würde ich gerne Ihre Aussage "Die Arbeitnehmer dürfen gegenüber Selbstständigen nicht benachteiligt werden" richtigstellen.
Ein Blick in das EStG erleichtert erheblich die Rechtsanwendung!
§ 6 Va EStG n. F. stellt die Selbstständigen und Gewerbetreibenden den Arbeitnehmern sehr wohl gleich (auch bei dieser Personengruppe ist die Fahrt zwischen Whg und Betrieb erst ab dem 21.km absetzbar!)
Zugleich möchte ich Sie nochmals bitten, die ursprüngliche Frage nach der beabsichtigten Höhe des KM-Satzes zu beantworten, den die CSU durchsetzen will! Welche "frühere Form" beabsichtigt die CSU durchzusetzen? Die rot-grüne Form der Pendlerpauschale (0,36 € für die ersten 10 km und 0,40 € für jeden weiteren km?) oder die Koch-Steinbrück-Form von 0,30 € für jeden km?
Die Internetauftritt der CSU macht hierzu ebenfalls keine konkreten Angaben!
Sehr geehrter Herr Kaltenecker,
die CSU setzt sich für die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer mit 30 cent pro Kilometer ein.
Der Link zum CSU-Steuerkonzept wurde von Seiten der Kandidatenwatch-Redaktion auf die Startseite http://www.csu.de gekürzt. Weitere Informationen finden Sie auf der CSU-Homepage unter "Unsere Politik" und dort "Finanzen".
Herzlichst
Reserl Sem