Frage an René Wendland von Hermann S. bezüglich Finanzen
Hallo René,
wie steht die FDP eigentlich zu der Frage "Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"? Ganz abgesehen von der Heuchelei der CSU, die die volle Absetzbarkeit der Fahrtkosten im Jahr 2000 mit ihren Stimmen im Bundestag abgeschafft hat und jetzt aus wahltaktischen Gründen diese wieder einführen möchte, gibt es hierzu für mich zwei Fragen:
1. Wenn Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungs-kosten sind, dann doch wohl ab dem ersten Kilometer. Wer außer den "Steuerexperten" der CSU konnte auf die Idee kommen, daß dies erst ab Kilometer 21 der Fall sein sollte?
2. Was gedenkt die FDP zu tun, um den Steuerbürgern, die mangels einer entsprechenden Steuerschuld keinen Nutzen von einer Fahrt -(oder Entfernungs)kostenpauschale ziehen können, einen Ausgleich für ihre Fahrtkosten zu geben? Wäre hierfür evtl. auch eine Gesetzesinitiative im Bay. Landtag denkbar?
Viel Glück für den 28.9.
Hermann Spinnler
Hallo Hermann,
vielen Dank für deine Frage und für dein Verständnis für die verspätete Antwort. Die letzten Tage vor der Landtagswahl verlangen ehrenamtlichen Wahlkämpfern alles ab.
Natürlich ist es eine reine Farce, was die CSU mit der Pendlerpauschale betreibt. Auch wenn diese es nicht gerne hört. Die CSU regiert zusammen mit SPD und CDU zur Zeit in Berlin und ist für diese desaströse Politik mitverantwortlich. Die CSU sammelt deswegen letztendlich gegen ihre eigene Politik Unterschriften. Was die Bundesregierung gemacht hat, die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer zu bezahlen, ist in meinen Augen verfassungswidrig. Sämtliche Sachverständige hatten damals in der Anhörung von evidenter Verfassungswidrigkeit gesprochen. Das ist eine Ungleichbehandlung, die unser Grundgesetz nicht zu lassen sollte. Es war deswegen ein großer Fehler, das so zu machen, und es ist bedauerlich, dass erst jetzt die Sozialdemokraten aufwachen und merken, dass sie mit diesem Weg der verfassungswidrigen Finanzpolitik nicht weiterkommen.
Zu deiner zweiten Frage:
Mit der Pendlerpauschale verhält es sich so wie mit allen anderen steuerlichen Ausnahmetatbeständen. Sie sind grundsätzlich problematisch, weil sie unser Steuerrecht komplizierter machen. Man kann allerdings den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, diese Ausnahmetatbestände abzuschaffen, ohne gleichzeitig eine Entlastung bei der Einkommenssteuer zu schaffen. Deswegen sollte die Reform der Pendlerpauschale durchgeführt werden im Zusammenhang mit einer umfassenden Steuerreform, die alle Bürgerinnen und Bürger bei der Einkommenssteuer entlastet. So sollen diese nicht erneut zur Kasse gebeten werden, wie das unter der Großen Koalition der Fall ist, sondern endlich auch an dem Aufschwung teilhaben können, indem man ihnen mehr von dem Geld netto belässt, was sie sich mit ihrer Hände Arbeit verdient haben.
Vielen Dank für deine Wünsche
Herzliche Grüße
René Wendland