Setzen Sie sich für gerechten Mindestlohn in Werkstätten / WfbM wie Lebenshilfe ein?
Sehr geehrter Herr Springer,
da Sie für Menschen mit Behinderungen im neuen Wahlprogramm Gerechtigkeit fordern, würde ich mich über Ihre konkreten Vorstellungen bzgl. Mindestlohn für Menschen, die in o.g. Werkstätten arbeiten, freuen. Bisher bekommen diese nur einen monatlichen Grundbetrag von 126 Euro, evtl. einen Steigerungsbetrag, je nach Leistung, aber auch viel zu niedrig. Wird von Ihnen eine Veränderung der Situation beabsichtigt, damit nicht automatisch alle dort beschäftigten Menschen auf Grundsicherung oder Rente angewiesen sein müssen? Sehr wahrscheinlich wäre das gut für ihr Selbstbewusstsein und Wohlbefinden und würde die Lebensqualität deutlich steigern.
Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße,
HB
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu einem wichtigen Thema, das auch in der AfD kontrovers diskutiert wird. Allerdings gibt es nicht nur Argumente für den Mindestlohn in Behindertenwerkstätten, sondern auch gewichtige Argumente dagegen.
Ein Argument für den gesetzlichen Mindestlohn in Behindertenwerkstätten ist die Gerechtigkeit und Fairness gegenüber den Menschen mit Behinderungen. Indem ein Mindestlohn festgelegt wird, erhalten die Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit. Dies trägt dazu bei, ihre Würde und ihren Wert anzuerkennen und ihre soziale Teilhabe zu fördern. Der gesetzliche Mindestlohn kann somit als Instrument dienen, um die Arbeitsbedingungen und die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Das ist wünschenswert.
Ein Argument gegen den gesetzlichen Mindestlohn in Behindertenwerkstätten ist jedoch, dass die wirtschaftlichen Bedingungen und die individuellen Fähigkeiten der Beschäftigten in solchen Werkstätten unterschiedlich sind. Ein einheitlicher Mindestlohn könnte zu finanziellen Herausforderungen für Behindertenwerkstätten führen, da sie möglicherweise nicht in der Lage sind, die höheren Kosten zu tragen. Als Folge könnten Behindertenwerkstätten gezwungen sein, Stellen abzubauen oder ihre Dienstleistungen zu reduzieren. Dies könnte wiederum zu einer eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen führen, die auf solche spezialisierten Arbeitsplätze angewiesen sind, um am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Das ist aus unserer Sicht kontraproduktiv und nicht wünschenswert.
Als AfD verfolgen wir das Ziel, Menschen mit Behinderung eine produktive und sinnstiftende Beschäftigung zu ermöglichen, die zugleich dazu beiträgt, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dazu haben wir im Bundestag auch einen konkreten Vorschlag gemacht, den Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-938174
Mit freundlichen Grüßen
René Springer