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Rene Heesen
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Frage von Dirk T. •

Frage an Rene Heesen von Dirk T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Heesen,

Über den geplanten Ausbau der Schienentrasse von Dülken nach Kaldenkirchen,
sprich die Zweigleisigkeit mit verbundenen Lärmschutz würde mich Ihre Meinung
zu diesem Thema interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Tohang,

Kernproblem beim Schutz vor Verkehrslärm ist der fehlende gesetzliche Anspruch auf Lärmminderung. Zwar gibt es mittlerweile ein Gesetz was den Lärmschutz an reinnen Neubaustrecken regelt, aber bei weitem noch viele Lücken wie z.B. den Ausbau von Strecken (wie es zwischen Dülken und Kaldenkirchen der Fall wäre) hat.

Das wollen wir Grünen ändern und Betroffenen das Recht auf Ausweisung
von Lärmsanierungsgebieten geben, wenn es bei ihnen zu laut ist bzw.
durch den zweigleisigen Ausbau Ausbau werden könnte.

Da ab 65 dB(A) das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt, wäre
ein Schutzanspruch ab einem Pegel von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts
für Gebiete mit Wohnnutzung das mindeste und man sollte darüber
debattieren, ob nicht noch niedrigere Grenzwerte nötig sind, denn man
kann sich auch schon mit niedrigeren Werten gestört fühlen.

Auch für den Kreis Viersen, welcher zwischen den ZARA-Häfen (Zeebrügge,
Antwerpen, Rotterdamm & Amsterdamm) und der Industrieregion Ruhrgebiet
liegt und damit "Transitregion" ist, müssen wir einen für die Menschen
zumutbaren Mittelweg finden.
Auch uns von den Grünen ist klar, dass wir trotz allem technischen
Fortschritts, einen Zug nicht in "Blätterraschel-Lautstärke" fahren
lassen können. Leider wird es immer einen gewissen Lärmpegel geben.

*Wir müssen uns aber darum kümmern, dass die Betroffenen nicht davon
krank werden. *

Eine Behörde muss verpflichtet sein, in einem Lärmsanierungsgebiet
Minderungsmaßnahmen vorzuschlagen und nach einem intensiven Bürgerdialog
auch tatsächlich umzusetzen. Denn die heutigen Lärmkartierungen sind
meistens folgenlos. Die Neubau- und Sanierungsgebiete sollen auf
Grundlage eines einheitlichen Bemessungsverfahrens erfasst und nach
Dringlichkeit bearbeitet werden. Mit einem solchen transparenten
Verfahren können wir eine klare Perspektive schaffen.

mit freundlichen Grüßen

Renè Heesen