Frage an René Gögge von Jürgen D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Morgen!
jüngerer Zeit Vorkommnisse, die zu denken geben. Da ist zunächst der Junge, der als Säugling am UKE eine Kiefer-Gaumen-Spalte-OP hatte und dabei das Gehirn schwer geschädigt wurde. Bis dahin ist das leider im Rahmen dessen, was passieren kann - nicht nur am UKE, denn Menschen sind nur Menschen und die Politik kann nur am Qualitätsmanagement drehen, aber nicht direkt eingreifen. Was aber dann passiert ist, muss als klare Verantwortung der Politik gesehen werden: Die Familie hat 10 Jahre kämpfen müssen, davon die letzten 5 Jahre vor Gericht, nun hat endlich ein Richter 1 Million Schadenersatz gefordert. Da Ihr die letzten 5 Jahre für das UKE zuständig wart, müsst Ihr Euch fragen lassen, warum Ihr zulasst, dass Schwerstbehinderte so lange zermürbt werden. Das hätte in maximal einem Jahr erledigt sein müssen. Meine Vorstellung wäre, dass das UKE solche Fälle an die Wissenschaftsbehörde melden und dort Rechenschaft ablegen muss . Was ist Ihre Position dazu?
Weiter ist letzes Jahr am UKE ein Psychiatrie-Patient umgekommen, weil er von privaten Wachmännern zur Einnahme eines Medikaments gezwungen werden sollte. Dieser Patient war nicht entmündigt und deshalb können Medikamente nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung gegeben werden. Da die Wachmänner Gewalt angewendet haben, ist klar, dass sein Wille war, das Medikament nicht zu nehmen. Durften die Wachleute also überhaupt Zwang ausüben? Ganz klar NEIN! Wäre er ohne Zugriff am Leben geblieben? Ganz klar JA. Aber die Wissenschaftsbehörde vertritt die Meinung, er sei wegen seiner Herzkrankheit gestorben. Nur, ohne den illegalen Zugriff hätte das Herz zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt versagt. Todesursache war deshalb ganz klar der illegale Zugriff.
Für mich sind beide Fälle Marker für Respekt der Politik gegenüber den Bürgern und Grundlage für mein Vertrauen in die verantwortlichen Politiker. Was werden die Grünen tun, um am UKE mehr Anstand durchzusetzen, statt sich wie in der Politik üblich rauszureden?
Sehr geehrter Herr D. K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Es ist wichtige, nach dramatischen Ereignissen wie den von Ihnen geschilderten, nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen.
Natürlich wird auch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung als für die Rechtsaufsicht (nicht aber Fachaufsicht) zuständige Stelle bei kritischen Fällen informiert. Es bleibt aber auch festzuhalten, dass Fälle, in denen strafbare Handlungen in Rede stehen, Angelegenheiten der Staatsanwaltschaft sind.
Zum Todesfall im Zusammenhang mit der Psychiatrie am UKE hat auch nicht die BWFG Feststellungen zum Hergang bzw. dessen Beurteilung getroffen, sondern die Staatsanwaltschaft. Wir als GRÜNE haben das Thema auch für eine Selbstbefassung im Wissenschaftsausschuss angemeldet, um mehr zu erfahren. Sie finden das Wortprotokoll der Sitzung in der Datenbank der Bürgerschaft: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69392/protokoll_wortprotokoll_top_1_5_der_oeffentlichen_sitzung_des_ausschusses_fuer_wissenschaft_und_gleichstellung.pdf . Der zuständige Staatsanwalt hat sich dort geäußert.
Grundsätzliche Thema der Psychiatrie sind allerdings im PsychKG geregelt, für welche die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz verantwortlich zeichnet. An dessen Verbesserung arbeiten die Vertreter*innen der GRÜNEN durchgehend. Für zielführende Vorschläge im Sinne einer humanen Psychiatrie sind wir immer interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
René Gögge