Frage an René Gögge von Achim F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gögge,
gern hätte ich von Ihnen persönlich gewußt, wie Sie zu verbindlichen Bürgerentscheiden und den Forderungen zum neuen Transparenzgesetz stehen?
Herzlichen Dank
Ihr A. F.
Sehr geehrter Herr F.,
Für uns GRÜNE stellt die Gewährleistung transparenter Verwaltungsabläufe ein wesentliches Prinzip unserer Demokratie dar. Bürger*innen sollten als Souverän unseres Staates in der Lage sein, behördliche Vorgänge und Entscheidungen grundsätzlich nachvollziehen und kontrollieren zu können. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, das Vertrauen in unseren demokratischen Rechtsstaat aufrecht zu erhalten - insbesondere in einer Zeit großer Reizüberflutung oder von Phänomenen wie fake news. Darum haben wir GRÜNE uns massiv für die Einführung des Hamburgischen Transparenzgesetzes im Oktober 2012 eingesetzt. Ich behaupte, dass sich diese Richtlinie als Erfolgsgeschichte erwiesen hat. Eindrückliche Zahlen über die Frequentierung des Online-Informationsregisters ("Hamburger Transparenzportal") beweisen das. Neben zigtausenden Veröffentlichungen zeugen auch Nutzerzugriffszahlen im zweistelligen Millionenbereich von diesem Erfolg.
Angesichts der großen Bedeutung von Transparenz für die Hamburger*innen, haben wir uns weiter entschieden dafür eingesetzt, das Transparenzgesetz um Vorgänge der so genannten mittelbaren Staatsverwaltung zu erweitern. Bisher waren lediglich Behörden in direkter staatlicher Trägerschaft verpflichtet, administrative Abläufe öffentlich zugänglich zu machen - jetzt gilt dies auch für die selbstständig verwalteten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die bei staatlicher Aufsicht als selbstständige Verwaltungseinheiten fungieren. Es ist großartig, dass Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt bald Einsicht in Verwaltungshandeln unabhängig von der jeweiligen Rechtsform haben werden. Das ist ein großer Erfolg zugunsten der demokratischen Willensbildung und Kontrolle!
Wir ignorieren auf der anderen Seite aber auch den erheblichen bürokratischen Mehraufwand innerhalb jener Institutionen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen, nicht. Die in den letzten Jahren gemachten praktischen Erfahrungen bezüglich der Dokumentation und Bereitstellung der offenzulegenden Vorgänge, aber auch rechtliche Abwägungen zwischen Informationsinteressen und Datenschutzvorgaben wurden während des komplizierten und langwierigen Beteiligungsprozesses berücksichtigt und haben Eingang in die Gesetzesnovelle gefunden.
Der Entwurf hat - wie Sie sicherlich wissen - einige Bedenken und Kritik hervorgerufen, unter anderem seitens zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Koalitionsfraktionen sind daher mit ihnen in den Dialog getreten. Wir GRÜNE begrüßen die Anregungen, die wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner konstruktiv diskutieren und auf ihre Umsetzbarkeit prüfen. Für uns ist klar: Auch nach Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle bleibt die praktische Umsetzung des Transparenz-Gedankens weiterhin eine zentrale Aufgabe.
Zu Ihrer Frage bezüglich direkter Demokratie kann ich darauf verweisen, dass Volksentscheide in Hamburg nicht nur unter anderem auf Initiative der GRÜNEN eingeführt, sondern später auch verbindlich gemacht wurden. Daran halten wir fest, während wir gleichzeitig dafür werben, die Beteiligung von Bürger*innen deutlich breiter aufzustellen und eine möglichst frühzeitige Einbeziehung stattfinden zu lassen, damit der Interessenausgleich funktionieren kann. Denn natürlich soll es in einer funktionierenden Demokratie dabei bleiben, dass ein Volkentscheid sozusagen die "ultima ratio" darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
René Gögge