Frage an René Gögge von Christine W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Gögge,
Mich würde interessieren, welche Position Sie als Kandidat zu für mich wichtigen Fragen haben.
RATIFIZIERUNG DER ILO-KONVENTION NR. 169
Durch ihre Mitwirkung in internationalen Institutionen, bei Entwicklungsprojekten und über den Bezug unzähliger Rohstoffe trägt die BRD Mitverantwortung für die Auswirkung auf die indigenen Völker. Durch eine Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 könnte die BRD Maßstäbe für eine neue Partnerschaft mit den Ureinwohnern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit setzen und dieses einzige verbindliche Vertragswerk, das einen ganzen Katalog von Grundrechten der indigenen Völker festschreibt, stärken.
Weitere Information: http://www.ilo169.de/index.php?option=content&task=view&id&Itemid0
Meine Frage: Unterstützen Sie die Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 durch die Bundesrepublik?
UR)WALDSCHUTZGESETZ
Obwohl die Bedrohungen für die Wälder und ihre biologische Vielfalt allgemein bekannt sind, setzt sich der globale Waldverlust nahezu ungebremst fort. Eine wesentliche Ursache ist der illegale Holzeinschlag. Zum Ausmaß des illegalen Einschlags gibt es nur Schätzungen. Diese machen aber die Dramatik der Situation deutlich. Danach beträgt der illegale Holzeinschlag in den drei für Deutschland wichtigsten Importländern Brasilien 80 Prozent, für Indonesien 73 Prozent und Russland 20-30 Prozent des geschlagenen Holzes.
Der Entwurf eines (Ur)waldschutzgesetzes schlägt vor, Besitz und Vermarktung von Holz und Holzprodukten zu verbieten, wenn das Holz in (Ur)wäldern illegal eingeschlagen wurde. Das zunächst auf nationaler Ebene wirksame Gesetz soll in ähnlicher Form auch in anderen EU-Staaten realisiert werden.
Meine Frage: Sind Sie der Meinung, daß der Raubbau an den globalen Waldsystemen gesetzliche Maßnahmen in Deutschland oder/und in der EU erfordert und werden Sie ein (Ur)waldschutzgesetz unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Christine Wolf
Sehr geehrte Frau Wolf,
ich sehe es als äußerst sinnvoll an, den Vertrieb von illegal geschlagenem Holz zu untersagen. Dies muss auch unter Strafe gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
René Gögge