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René Aust
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Frage von Dennis K. •

Warum wurde der Zeitraum des Kinder-Bauland-Bonus so stark eingegrenzt und an einer Baugenehmigung fest gemacht?

Sehr geehrter Herr Aust,

ich habe am 13. Oktober 2022 mit dem Bau eines Hauses in Kaltensundheim begonnen. Unser Baubeginn liegt also voll und ganz im Zeitraum der Förderung. Da wir aber die Baugenehmigung bereits im vergangenen Jahr erhalten haben, kann ich die Förderung nicht beantragen. Ich verstehe nicht ganz, wozu es diese Schikane gibt. Ich schaffe Wohnraum für meine Frau und mich und 4 Kinder. Wozu gibt es diese Einschränkung?

Viele Grüße
Dennis K.

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Sehr geehrter Herr K.

die Landesregierung legt ihre politischen Prioritäten auf einen Vielzahl von Projekte, die ihrer Weltanschauung entsprechen; zu denen allerdings nicht das Ideal des Eigenheims gehört. Diese hohen Ausgaben im Landeshaushalt für Ideologieprojekte treffen in unserer Zeit nun auf steigende Personalausgaben, den steigenden Ausgaben für Bewirtschaftungskosten und  höheren gesetzlich bestimmten Ausgaben. Deswegen wollte die Landesregierung, dass die (angeblich) notwendige Mehrausgaben in 2023 an anderer Stelle eingespart werden. Freiwillige Landesleistungen, wie der Kinder-Bauland-Bonus, sollten daher nicht mehr fortgeführt werden. Zusammengefasst: Wie bei so vielen Fragen liegt es an der falschen Prioritätensetzung der Regierungsparteien.  Aus unserer Sicht müssen selbstverständlich Bürger entlastet werden, so dass sie Wohnraum für sich und ihre Familie schaffen können bzw. braucht es Förderungen. So kann die schwierige Wohnungslage in den Städten entspannt, sondern auch die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. 

Mit freundlichen Grüßen

René Aust

 

 

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