Frage an Renate Will von Rene L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Will,
immer wieder kommt es bedauerlicher Weise vor, dass Menschen zu Unrecht verurteilt und teilweise mehrere Jahre in Haft einsitzen. In einem jüngster Fall in Spanien hat sich nach 13 Jahren Haft die Unschuld des Beschuldigten erwiesen. Aber auch in Deutschland kommen immer wieder solche Fälle vor. Diese sind wohl unvermeidbar, auch wenn die Justiz mit noch so großer Sorgfalt arbeitet. Als Haftentschädigung wird dafür derzeit ein Tagessatz von 11 € abzgl. einer Verpflegungspauschale von 6 € durch den Staat gezahlt. Dies macht quasi ein "Jahresgehalt" von 4.015 € aus, was nicht einmal dem Hartz IV-Satz entspricht.
Halten Sie diese Entschädigung für angemessen oder sind Sie der Ansicht, dass diese Summe gerade vor dem Hintergrund auch der beruflichen und persönlichen Nachteile des zu Unrecht verurteilten nicht deutlich höher liegen müsste. Schließlich würde er im Falle eines Verbrechens - also Freiheitsberaubung - auch eine deutlich höheren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch haben. Und auch bei Verdienstausfällen wird der reale Ausfall - ist er nicht überhöht - herangezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima
Sehr geehrter Herr Lima,
dass diese Summe von 11 Euro kein angemessener Ersatz für den schwer zu bemessenden aber sicherlich vorhandenen persönlichen Schaden ist, der mit einer Freiheitsentziehung einhergeht, ist richtig. Daher befürwortet die FDP eine deutliche Anhebung dieses Tagessatzes. Während der BMJ einen Tagessatz von ungefähr 17 Euro vorschlägt, spricht sich der Deutsche Anwaltverein für bis zu 100 Euro am Tag aus. Eine menschenwürdige Entschädigung für solche Justizopfer zu finden, ist eine schwierige, wenngleich auch zu lange Zeit vernachlässigte Aufgabe. Eine bessere personelle wie sachliche Ausstattung der Justizbehörden könnte darüber hinaus dazu beitragen, die seltenen, aber traurigerweise immer wieder vorkommenden Fehlurteile zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Will