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Frage von Christian H. •

Frage an Renate Sommer von Christian H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Dr. Sommer,

Der Bundesrat hat im November letzten Jahres die Bundesregierung aufgefordert, eine Führerschein Ausnahme ins Gesetz auf zu nehmen, so das Angehörige der Feuerwehren und Rettungsdienste in Zukunft Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen.
Dies ist möglich seit im Jahr 2007 eine EU-Verordnung in Kraft getreten ist, die Ausnahmen für "die Streitkräfte und den Katastrophenschutz" zulässt.

Das Bundesvekehrsministerium hat nun eine Stellungnahme der Europäischen Kommision erbeten, um die rechtliche Sicherheit eines solchen Gesetzes zu gewährleisten.

Der Grund für ein solches Gesetz ist der, durch den EU-Führerschein bevorstehende Fahrer-Mangel, der bei vielen Feuerwehren und Rettungsdiensten jetzt schon spürbar ist.

Der Bundesrat hat nun vorgeschlagen die Gewichtsobergrenze für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes auf 4,25t zu erhöhen. Dieser Wert ergibt sich dadurch, dass man mit dem Führerschein Klasse B ein Fahrzeug bis 3,5t plus Anhänger bis 0,75t, sowieso schon insgesamt 4,25t fahren darf. Nur eben nicht als EIN Fahrzeug.
Deswegen erscheint die Erhöhung der Grenze auf diesen Wert als durchaus nachvollziehbar.

Wie stehen Sie zu dieser Angelegenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Henke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henke,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2009, in der Sie mich bitten, zum Vorschlag des Bundesrates über die Anhebung des derzeit zulässigen Fahrzeuggewichts der Führerscheinklasse B auf 4,25 Tonnen für Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes Stellung zu nehmen.

Wie Sie hierzu selbst festgestellt haben, sieht das Fahrerlaubnisrecht der Europäischen Union bereits eine entsprechende Ausnahme für Fahrzeuge der Streitkräfte und des Katastrophenschutzes vor. Das ergibt sich aus Artikel 4, Absatz 5 der derzeit dritten Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Führerschein. Der europäische Gesetzgeber hat damit auf die besonderen Bedürfnisse der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes reagiert, so dass auf nationaler Ebene die Möglichkeit besteht, die Erlaubnis zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen selbständig zu regeln und den nationalen Bedürfnissen anzupassen.

So lange dafür Sorge getragen ist, dass die Fahrzeugführer in sämtlichen Belangen auf die erhöhten Anforderungen der Einsatzfahrzeuge eingestellt sind und dabei die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet wird, steht nach meiner Einschätzung einer Ausnahmeregelung für Feuerwehren und Katastrophenschutz im Grundsatz nichts entgegen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen hierzu natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Renate Sommer, MdEP