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Frage von Daniel S. •

Frage an Renate Sommer von Daniel S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Sommer,

wie bewerten Sie das Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) im Bezug auf die von Campact vorgestellte Studie [1] [2] zu den dort untersuchten Themen Transparenz, Vorsorgeprinzip und Privatisierung von ÖPNV und Wasserversorgung?

Würden Sie der Ratifizierung des Abkommens in seiner aktuellen Form zustimmen?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichem Gruß

D. S.

[1] https://www.gerechter-welthandel.org/wp-content/uploads/2018/11/JEFTA-Brief-an-MEPs_final.pdf

[2] https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Zusammenfassung-Studie-JEFTA.pdf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Mail. In den letzten Wochen kursierten einige Behauptungen bzgl. einer angeblichen Deregulierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen (bspw. Wasser oder Abfall) durch das JEFTA Abkommen.

Es ist jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass keine Regierung zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen durch das Abkommen auf nationaler oder lokaler Ebene gezwungen wird.

Ich kann sie also beruhigen: Die Europäische Kommission hat in einer Pressemitteilung ganz klar darauf verwiesen, dass JEFTA nicht zu einer Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung führen wird. Hier finden Sie den Link zu der Pressemitteilung
(https://ec.europa.eu/germany/news/20180706-eu-japan-abkommen_de).
Deutschland und die anderen EU Staaten können also auch weiterhin frei über den Schutz und Erhalt seiner Wasservorkommen entscheiden. Dieser Vorbehalt ist klar im EU-Japan-Abkommen geregelt (Anhang II, Vorbehalt Nr. 15).

Die EU-Mitgliedstaaten können auch weiterhin öffentliche Monopole für eine bestimmte Dienstleistung wahrnehmen und frei entscheiden, welche Dienstleistungen sie öffentlich erhalten und subventionieren wollen, beziehungsweise welche Aufgaben der Daseinsvorsorge sie wahrnehmen wollen.
Das heißt natürlich auch, dass es den EU-Mitgliedstaaten freisteht, Dienstleistungen in diesen Sektoren zu privatisieren. Eine derartige Entscheidung kann aber auch jederzeit rückgängig gemacht werden. Dieses Recht wird durch Vorbehalt 21 in Anhang II (über künftige Maßnahmen) gewährt.

Anbei finden Sie auch die „Kleinen Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag, in welcher der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Ulrich Nußbaum, diese Vorwürfe entkräftet (Seite 6-8).

Mit freundlichem Gruß

 
Dr. Renate SOMMER, MdEP