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Renate Sommer
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Frage von Elmar T. •

Frage an Renate Sommer von Elmar T. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Sommer,

seit Anfang 2007 bin ich verheiratet mit meiner Frau, die gebürtige Philippina ist. Im Juni 2007 wurde der Visumsantrag gestellt und die Vergabe so lange hinausgezögert bis der Sprachtest erforderlich wurde. Meine Frau hat im Selbststudium Deutsch gelernt, weil sie auf Romblon Tablas lebt, einer Insel, ca. 1000 km von Manila entfernt, wo die nächst gelegene Sprachschule ist.

Jetzt stand die Prüfung bei dem Goethe-Institut in Manila an. Leider hat sie die Prüfung nicht bestanden, wie auch die meisten ihrer weiteren Teilhnehmerinnen, die bereits zum 3. oder 4. mal teilnahmen und immer 2.500 Pesos Gebühr zu entrichten hatten. Ich denke die Prüfkriterien sind fragwürdig und zu hoch angesiedelt. Außerdem hat das Goethe-Institut wenig Interesse, dass Prüflinge bestehen, werden dann doch weitere Lehrgänge gebucht und weitere Gebühren fällig.

Bei dem Gesetz werden mir als Deutschen Staatsbürger schlechtere Rechte eingeräumt als einem Japaner, US-Amerikaner oder Australier, die Ihren Ehepartner ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen nachreisen lassen können. Hier spielt dann auch die Nationalität des Ehepartners keine Rolle!

Meine Bitte, können Sie mir helfen, meine Frau nachreisen zu lassen oder mir einen Tip geben, an wen ich mich wenden soll? Nebenbei bemerkt, bekomme ich von der Deutschen Botschaft keine Auskünfte auf meine Anfragen. Müssen Beamte nicht mehr Ihren Brötchengeber behilflich sein und muss man immer gleich einen Anwalt beauftragen, was sich in diesen Fällen fast nur Asylbewerber und Sozialhilfe-Empfänger leisten können?

Wie soll meine Ehe funktionieren, wenn unser Zusammenleben verhindert wird?
Wo bleibt die Wahrung meiner Grundrechte und Gleichheitsgrundsatz?

Herzliche Grüße

Elmar Terlutter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Terlutter,

Leider bin ich für Sie die falsche Ansprechpartnerin bezüglich Ihrer Probleme mit dem deutschen Einbürgerungsrecht sowie mit dem Goethe-Institut in Manila: Die europäische Ebene hat hier keine Zuständigkeit. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrer Anfrage an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Maria Böhmer, zu wenden, die Sie unter folgender Adresse erreichen können:

Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
11012 Berlin

Tel.: 030 18400 1640
Fax: 030 18400 1606
E-Mail: internetpost@integrationsbeauftragte.de

Mit freundlichem Gruß

Dr. Renate Sommer
Mitglied des Europäischen Parlaments