Frage an Renate Sommer von Hans-Peter L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Sommer,
sorry, aber es ist schon sehr befremdlich, wenn Sie auf eine Bürgeranfrage (hier zu Urheberrechtsnovelle) erst nach über 2 Monaten antworten können.
Unabhängig davon möchte ich Ihnen Anworten, dass ich mit Ihnen bezüglich der Musikrechte übereinstimmen. Was mich aber massiv stört und mich an meiner Arbeit behindert, ist der mögliche Wegfall der sog. Panoramafreiheit. Es kann doch nicht sein, dass ein Künstler oder Architekt (die ja auch Künstler sein können) sein Objekt bzw. Gebäude für jedermann vom öffentlichen Raum sichtbar hinsetzt, aber für die Veröffentlichung eines Fotos dieses Objekts Urheberrecht geltend machen kann. Schließlich haben die Künster/Architekten für ihr Werk auch ein Honorar vom Auftraggeber erhalten, sind somit dafür bezahlt worden. Nehmen wir mal das schöne "westfälische Museum für Archäologie" in Herne. Ich darf es zwar ablichten aber nicht veröffentlichen, nur weil der geniale Architekt noch keine 70 Jahre verblichen ist? Kann doch nicht sein., oder?
Mir ist bekannt, dass leider die EVP hier eine andere Rechtsauffassung hat. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich damit nicht im Sinne des Volkes verhalten und überdenken Sie Ihre persönlich Meinung dazu. Ich jedenfalls werde bei der nächsten Europawahl mein Verhalten genau an der Urheberrechtsfrage ausricht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter L., Bochum