Frage an Renate Sommer von Michael M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Sommer,
ich habe eine Frage zur Neuregelung des Sorgerechts ab 19.05.2013. Wie Sie wissen, wurde Deutschland vom EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wegen der alten Regelung (bis 18.05.2013) mehrfach wegen Diskriminierung von Vätern und somit einer Verletzung der Menschenrechte verurteilt.
In einer aktuellen Stellungnahme eines Jugendamtes an ein Familiengericht war nun folgendes zu lesen:
"Aufgrund des heutigen Sachstands ist davon auszugehen, dass eine Mitsorge des KV die KM so erheblich beeinflussen würde, dass ihr momentan stabiles Krankheitsbild nicht erhalten bleiben würde. Zum Kindeswohl ist es von erheblichen Belangen, dass sich die KM umfassend um das Kind kümmern kann und deshalb stabil bezüglich ihrer depressiven Erkrankung bleiben muss. Es ist unbedingt zu verhindern, dass das Kind noch einmal aus seiner gewohnten Umgebung genommen werden muss, um dem Kind Stabilität für ihre Entwicklung zu bieten."
Werden Kinder nunmehr vom Jugendamt (auch) als Medikamente missbraucht?
Wie passen die bereits angedrohte "Herausnahme des Kindes" und das Sorgerecht des Vaters zusammen?
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Sehr geehrter Herr Mosuch,
zu der von Ihnen zitierten Stellungnahme des Jugendamtes kann ich mich nicht äußern. Da der EGMR keine EU-Institution ist, obliegt die Umsetzung von Urteilen den Staaten, welche der Menschenrechtskonvention beigetreten sind. Darüber hinaus wird das Familienrecht, wozu auch das Sorgerecht zählt, national geregelt. Die EU besitzt hier keine Rechtssetzungskompetenzen.
Ich empfehle Ihnen daher, das Thema "Sorgerecht für Väter" bei den zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag anzusprechen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Renate Sommer, MdEP