Frage an Renate Sommer von Sophie S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Sommer,
als Studentin der Politikwissenschaft bin ich sehr an der Arbeit von Politikern interessiert und möchte nach dem Studium selbst in der Bundespolitik aktiv werden. Daher ist die aktuell diskutierte Frage der cent-genauen Offenlegung von Nebeneinkünften für mich persönlich sehr relevant.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag? Wie würden Sie im Falle einer eingebrachten Gesetzesvorlage abstimmen?
Ich freue mich über eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
S. Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
als Mitglied des Europäischen Parlaments kann ich natürlich nicht über bundesdeutsche Gesetzesvorschläge entscheiden. Könnte ich dies, würde ich dafür eintreten, dass bestimmte Nebeneinkünfte im Detail offengelegt werden müssten. Dies beträfe z.B. Vortragshonorare und Einkünfte aus Verbandsarbeit, zu der ich auch Gewerkschaftstätigkeiten zähle, also letztendlich Lobbytätigkeiten. Einkünfte aus der Fortführung der ursprünglichen beruflichen Tätigkeit eines Abgeordneten können dagegen nicht offengelegt werden, denn sie unterliegen dem Steuergeheimnis. Dies betrifft i.d.R. Selbständige, z.B. Inhaber von (Handwerks-) Betrieben oder Rechtsanwälte/ Notare. Schließlich müssen Freiberufler ihren Betrieb bzw. ihr Büro neben dem Abgeordnetenmandat weiterführen, um eine Rückkehrmöglichkeit zu haben, und eine Offenlegung dieser Einkünfte wäre allein schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zumutbar. Im Übrigen sichern solche zusätzlichen, wirklich beruflichen Einkünfte auch die Unabhängigkeit der betroffenen Abgeordneten.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Renate Sommer, MdEP