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Frage von Philipp H. •

Frage an Renate Sommer von Philipp H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Sommer,

meine Morgen Lektüre in der FAZ-Online erschrickt mich mit dem Artikel:
Eingriff in die Vertragsfreiheit
EU will Zahlungsmoral stärken

Mein Standpunkt:
Viele Geschäfte zwischen Unternehmern kommen zur Zeit überhaupt erst zustande weil man sich Zahlungsziele einräumt.
Oft kennt ein Unternehmer seine Kunden so gut, daß er auch einen "schlecht" oder langsam zahlenden Kunden noch beliefert.
Dies ist für den Unternehmer immer noch besser als garnicht zu verkaufen.
Die Banken finanzieren solche Geschäfte schon lange nicht mehr.
Der Lieferant der großzügige Zahlungsziele gewährt, teilt seine stärkere Bonität und oft auch seine stärkere Kapitalausstattung mit seinem Kunden. In den aller meisten Fällen zu seinem eigenen Nutzen.
Eine Regelung wie sie lt. FAZ von mehreren Fraktionen geplant wird, würde den Schwächsten den Unternehmerischen Aufstieg erschweren oder unmöglich machen.
Mein Unternehmen und das vieler meiner Kollegen wäre durch das Verbot großzügiger Lieferantenkredite -sprich Zahlungsziele- schon lange nicht mehr am Leben. Von meinem Unternehmen lebe Ich, meine Frau, 3 Kinder und immerhin 4 Minijober seit 15 Jahren.

Meine Frage:
wie stehen Sie zu den Bestrebungen der EVP, der Liberalen und anderer Fraktionen im EU-Parlament die Vertragsfreiheit einzuschränken sich Zahlungsziele einzuräumen und dies in einer Zeit wo die größte Sorge der wirtschaftlich Aktiven die Kreditklemme ist?

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Cornelius

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Cornelius,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Neufassung der "Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (2009/0554 (COD)), auf die Sie durch einen Artikel der FAZ aufmerksam geworden sind.

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission sind derzeit in der Europäischen Union Rechnungen mit einem Volumen ca. 90 Milliarden Euro offen - sowohl zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen als auch zwischen Privatunternehmen und Auftraggebern der öffentlichen Hand. Diese schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand und privater Unternehmen beeinträchtigt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft, sondern belastet auch die Rentabilität der europäischen Unternehmen. Insbesondere in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs ist es daher wichtig, ein Zeichen der Sicherheit gerade auch für Kleine und Mittelständische Unternehmen zu setzen.
In Erster Lesung im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments konnte eine Ungleichbehandlung von privaten und öffentlichen Stellen verhindert werden. So sind beide angehalten, ihre Rechnungen nach spätestens 30 Tagen zu zahlen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahlungsfrist auf 60 Tage verlängert werden. Damit soll die Planungssicherheit für die Unternehmen erhöht werden.
Da es insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen waren, die auf eine Neufassung der Richtlinie gedrängt hatten, wurden zusätzliche Klauseln zur Absicherung der Betriebe eingeführt. Sie können weiterhin eigene Zahlungsziele mit ihren Kunden vereinbaren, solange diese nicht für einen der beteiligten Partner einen ungerechtfertigten Nachteil darstellen. Dadurch ist gewährleistet, dass KMU weiterhin flexibel auf die Nachfrage am Markt reagieren, gleichzeitig aber auch Ihre eigenen Verluste ausgleichen können, wenn ein Geschäftspartner säumig wird. In diesem Fall ist der Verzugszins um zwei Prozent auf neun angehoben worden. Das spiegelt das Niveau wieder, dass der Betrieb gegenüber seiner Bank zahlen muss, wenn er beispielsweise den Kontokorrentrahmen aufgrund der Säumigkeit erhöhen musste.

In der Hoffnung, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und mit den besten Wünschen für Ihr Unternehmen und Ihre Familie verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Dr. Renate Sommer, MdEP