Frage an Renate Schmidt von Christian M. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Renate Schmidt!
In diverse Gleichberechtigungs-Foren im Internet wurde eine Diskriminierungsliste erstellt und festgestellt, dass es wohlgemerkt betont "Gesetzliche Diskriminierungen" nur noch gegen "Männer" gibt. SPD/Grüne behaupten von sich selbst das sie die Antidiskriminierungs-Partei sind. Seit 1998 hat offensichtlich die SPD/Grüne Bundesregierung keine "Gesetzliche Diskriminierungen" abgebaut und sogar noch gegen Männer erweitert?
Einige belegbare Fakten:
1.Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
2. SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.
3.Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...)
4. SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
5. Ein umfangreicher Gesundheitsbericht wurde nur für Frauen erstellt
6. GirlsDay: Hier haben Mädchen die Möglichkeit einen Einblick in typische Männerberufe zu bekommen. Jungen wird kein Einblick in typische Frauenberufe gewährt und müssen in der Schule verbleiben
7. Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen.
usw.
Sehr geehrter Herr Martens,
zur Diskriminierung von Männern habe ich grundsätzlich Herrn Mengler geantwortet, worauf ich Sie gerne verweisen möchte.
Nun aber zu Ihren Fragen im Einzelnen: Der Gesetzgeber hat mit der geltenden Regelung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten der Tatsache Rechnung getragen, dass auch heute noch der weitaus überwiegende Teil der Kinder vor allem von den Müttern erzogen wird. Deshalb werden die Erziehungszeit tatsächlich zunächst der Mutter zugeordnet und die Zuordnung der Erziehungszeit zum Vater von einer gemeinsamen übereinstimmenden Erklärung abhängig gemacht. Damit wurde ein praktikabler Weg gewählt, der eine eindeutige Zuordnung – auch für den denkbaren Fall sich möglicherweise widersprechender Äußerungen der Elternteile – gewährleistet. Die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist nämlich nur dann sichergestellt, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eintritt, im Gesetz eindeutig festgelegt sind und sich eindeutig feststellen lassen.
Da heute noch immer überwiegend Frauen im Berufsleben benachteiligt sind, dienen die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes in erster Linie der Beseitigung der weiblichen Unterrepräsentanz und der Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst des Bundes. Die Situation in den von Ihnen angesprochenen Bereichen der Pflegeberufe, Grundschule und Kindergärten lässt sich damit nicht direkt vergleichen. Hier resultiert die Unterrepräsentanz nicht daraus, dass Männer bei der Berufsausübung und ihrem beruflichen Fortkommen benachteiligt wären bzw. keine entsprechenden Chancen hätten. Vielmehr fehlt den jungen Männern bislang das Interesse an diesen Berufsfeldern oder die gesellschaftlichen Rollenerwartungen oder die geringen Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten beeinflussen sie bei ihrer Berufswahl. Das bedauere ich sehr, denn dies hat besonders im Erziehungs- und Bildungsbereich negative Auswirkungen für die Sozialisation von Jungen und Mädchen. Deshalb startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Jahr zeitgleich zum diesjährigen Girls´ Day das bundesweite Vernetzungsprojekt „Neue Wege für Jungs“. Es hat zum Ziel, auch Jungen neue Perspektiven in ihrer Berufswahl und Lebensplanung aufzuzeigen, denn Sozial-, Pflege-, Erziehungs- und Dienstleistungsbereiche werden in Zukunft gute Beschäftigungschancen bieten. Jungen der Klassen 5 bis 10 bekommen so Einblick in bislang frauendominierte Berufe.
Mit der Herausgabe des Frauengesundheitsberichtes im Jahr 2001 hat das Bundesfrauenministerium begonnen, eine geschlechtersensible Gesundheitsberichterstattung, die Männern und Frauen gleichermaßen gerecht wird, zu etablieren. Auch im Bereich der Familienplanung und Sexualaufklärung gibt es spezielle Projekte, die sich bspw. den Gesundheitsproblemen von Jungen oder ihrer Sexualaufklärung widmen. Im letzten Jahr haben wir außerdem in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Untersuchung "Männer-Leben" veröffentlicht.
Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen wird durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, einem Organ der Selbstverwaltung, bestimmt und entspricht dem aktuellen medizinischen Wissen. Die Auswahl der Krebserkrankungen orientiert sich im wesentlichen an den Möglichkeiten einer wirksamen Behandlung sowie der medizinisch-technischen Erfassbarkeit. Dies führt leider auch dazu, dass Krebserkrankungen trotz weiter Verbreitung für systematische Früherkennungsmaßnahmen als ungeeignet gelten, vor allem der Lungen-, Magen- und Nierenkrebs bei Männern. Die unterschiedliche Altersgrenze bei Männern und Frauen beruht darüber hinaus auf gesicherten Daten, die das Lebensalter erfassen, in dem eine Krebserkrankung besonders häufig auftritt. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede sind daher in der Sache begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renate Schmidt