Frage an Renate Pepper von Klaus H. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Pepper,
vielleicht ist Ihnen der Begriff "nichtkommerzielles Lokalradio" ja bekannt; es handelt sich um staatlich unterstützte Radiostationen, bei denen Bürger und Bürgerinnen das Programm gestalten, um die Meinungsvielfalt öffentlich zu machen.
In Rheinland/Pfalz gibt es solche Radiostationen im Gegensatz zu Hessen nicht (in Wiesbaden sendet die Rheinwelle ein solches Programm). Nach meiner Meinung sollten solche Radiostationen auch in Rheinland/Pfalz lizensiert und staatlich unterstützt werden.
Wie stehen Sie dazu?
vielen Dank für Ihre Anfrage zu nicht-kommerziellem Lokalradio in Rheinland-Pfalz. Gerne will ich versuchen, Ihnen die Sachlage zu erläutern. Wie Sie ja wissen, sind Fragen des Rundfunks in derBundesrepublik Deutschland grundsätzlich in der Verantwortung der Länder. Die Gesetzgeber in den jeweiligen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland haben daher auch den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten (z.B. wirtschaftlich/demografisch/geografisch etc.) durch individuelle Landesgesetzgebung Rechnung tragen können.
Eine Reihe von Landesmediengesetzen der Bundesländer sehen zum Beispiel Offene Kanäle im Bereich Fernsehen vor, andere ermöglichen Bürgerrundfunk, wiederum andere haben keine Offene Kanäle im Fernsehen, stattdessen nicht-kommerziellen lokalen Rundfunk. Ziel ist stets für eine vielfältige Medienlandschaft Sorge zu tragen - kurz: Sie haben es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich mit einer vielfältigen Rundfunklandschaft zu tun. In Rheinland-Pfalz hat sich der Gesetzgeber aus vielerlei Gründen im nicht-kommerziellen Bereich für den Weg mit den offenen Kanälen entschieden. Sie sind grundsätzlich nur im Kabel zu empfangen. Das besondere am Modell Rheinland-Pfalz ist zudem, dass diese Offenen Kanäle in der Regel von ehrenamtlichen Trägervereinen geführt werden und technische Ressourcenunterstützung durch die LMK erhalten. Aufgrund der begrenzten Mittel der dafür nach dem Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz (LMG) zuständigen Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) ist auch nur ein solches Modell mit einem fast flächendeckenden Netz von Offenen Kanälen in Rhienland-Pfalz möglich.
Die Offenen Kanäle haben nach dem LMG einen klaren Funktionsauftrag und stehen auf den beiden Säulen "Lokales" und "Bildung". Das LMG sieht vor, dass sie Bestandteil lokaler und regionaler Kommunikation sind - und im Ergebnis zur Vielfalt beitragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verbreitungsweg Fernsehen im Kabel. Frühere Ansätze wie beispielsweise Offener Kanal Hörfunk im Kabel wurden auf Grund mangelnden Interesses sowohl auf Produzenten- als auch auf Nutzerseite nicht weiter verfolgt. Hinsichtlich des von Ihnen thematisierten nicht-kommerziellen Lokalradios ist anzumerken, dass der Gesetzgeber Rheinland-Pfalz das Konzept der Offenen Kanäle Fernsehen umsetzt und nicht-kommerzielles Lokalradio nicht vorsieht. Ein zentraler Punkt dabei ist, dass Übertragungswege praktisch nicht zur Verfügung stehen. Nicht-kommerzieller Lokalrundfunk wird in der Regel über UKW verbreitet, Konzepte im Kabel (siehe oben) haben sich nicht durchgesetzt. Insoweit sind unter dem Aspekt der Verbreitung bereits unüberwindbare Hürden aufgestellt, da freie (und verwendbare) UKW-Frequenzen in Rhienland-Pfalz praktisch nicht existieren.
Da Sie in Ihrer Anfrage auch von "staatlicher" Unterstützung sprechen, will ich der Ordnung halber abschließend noch darauf hinweisen, dass Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland staatsfern organisiert ist und grundsätzlich nicht aus Steuermitteln, sodern´sofern öffentlich-rechtlich aus Gebührenmitteln finanziert. Insoweit findet eine staatliche Unterstützung von Radio- und Fernsehstationen nicht statt.