Frage an Renate Holznagel von Uwe P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Holznagel,
welche Meinung vertreten Sie zur geplanten Schweinemastanlage des Investors Johannes Maria Straathof in Alt Tellin?
Sehr geehrter Herr Pantzenhagen,
Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit nicht in der Lage, den Eigenbedarf an Schweinefleisch aus eigener Produktion zu decken. Über 50 % des in unserem Lande verzehrten Schweinefleisches werden außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns produziert. Aus diesem Grunde befürworte ich Initiativen, die zur Stärkung der Veredlungswirtschaft und somit zur Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land beitragen. Gerade die Errichtung von Tierhaltungsanlagen ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eindeutig geregelt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden sowohl Auswirkungen auf die Umwelt, als auch konkurrierende Nutzungsformen berücksichtigt. Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen besteht nach § 6 des BImSchG Genehmigungspflicht, so dass ein Ermessen der Genehmigungsbehörde diesbezüglich nicht besteht.
In Alt Tellin beabsichtigt der Investor, eine Schweinezuchtanlage zu errichten. Hierzu fand am 13. Juli dieses Jahres im StAUN Neubrandenburg eine erste Beratung (Scoping Termin) statt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einem vollständigen Genehmigungsantrag, Beibringung aller notwendigen Unterlagen, frühestens zum Jahresende 2006 zu rechnen. Es liegt mir fern, eine Bewertung des Investitionsvorhabens abzugeben, bevor ein vollständiger Genehmigungsantrag vorliegt.
Inwieweit die Größe einer Tierhaltungsanlage eine Aussage zu den Tierhaltungsbedingungen zulässt, bleibt fraglich. Oft entsprechen große und moderne Anlagen eher den Anforderungen des Tier- und Umweltschutzes als kleine Anlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Holznagel