Frage an Renate Holznagel von Antje S. bezüglich Recht
Was muß im Justizwesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbessert werden?
Sehr geehrte Frau Schulz,
der demokratische Rechtsstaat schützt jeden Bürger vor Willkür. Im Rechtsstaat kann sich auch der Schwächere behaupten, weil Konflikte nicht nach dem Willen des Stärkeren, sondern nach Gesetz und Recht entschieden werden. Freiheitlichkeit und Autorität unseres Staates sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Leib, Leben, Eigentum und die natürlichen Lebensgrundlagen müssen als zentrale Rechtsgüter wirkungsvoll geschützt werden. Die Wahrung der inneren Sicherheit gehört zu den zentralen Aufgaben und Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates. Die CDU tritt deshalb für eine konsequente Politik zum Schutz des Bürgers ein. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der sich die Menschen frei bewegen und sicher fühlen können. Kriminalität und Gewalt sind mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschieden zu bekämpfen. Wir stehen ein für die wehrhafte Demokratie. Die Wahrung des inneren Friedens ist Grundlage menschlichen Zusammenlebens in jeder Gemeinschaft und unabdingbare Voraussetzung für Freiheit und Entfaltung der Bürger. Das staatliche Gewaltmonopol gehört zu den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates. Es bedeutet nicht staatliche Allmacht, sondern ist Voraussetzung für die Rechtssicherheit des Bürgers. Der Staat hat die Pflicht, das Recht wirksam durchzusetzen. Die Rechtsordnung ist für alle gleichermaßen verbindlich. Davon darf es keine Ausnahme geben. Die demokratisch legitimierte und rechtlich verfasste Staatsgewalt und die sie ausübenden staatlichen Organe dürfen weder konkurrierende Macht noch rechtsfreie Räume dulden. Die Verbrechensbekämpfung muss den veränderten aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Ausmaß, Anstieg und neue Formen von Kriminalität fordern neue gesetzliche Grundlagen und Ermittlungsmöglichkeiten. Dabei halten wir daran fest, dass der Bürger vor einem Missbrauch seiner persönlichen Daten geschützt wird. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
1. Vertrauen in den Rechtsstaat
Die moderne Bürgergesellschaft und die Wirtschaft benötigt eine gut funktionierende Justiz. Nur schnelle und effiziente Verfahren sichern das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir werden uns dafür einsetzen, dass erstrittene Titel schneller durchgesetzt werden. Die Zahl der Gerichtsvollzieher muss erhöht werden, um dieses Ziel im Interesse der betroffenen Bürger zu erreichen. All dies zeigt: Es muss mehr getan werden, um die Sicherheit für Bürger und Besucher in unserem Land zu gewährleisten.
2. Wir wollen eine bürgernahe Justiz
Justizpolitik muss das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Rechtsstaat sichern und festigen. Die Gerichte müssen in unserem Flächenland gut erreichbar sein. Die CDU will die Bürgernähe der Gerichtsstandorte erhalten. Wir wollen erreichen, dass Recht und Rechtssprechung vom Bürger wieder verstanden werden.
Wie in anderen Bereichen auch machen wir strukturelle Veränderungen davon abhängig, inwieweit die Umstände und die erforderlichen Spezialkenntnisse vor Ort den tatsächlichen Schutzbedürfnissen der Bürger entsprechen.
Die moderne Bürgergesellschaft benötigt eine gut funktionierende Gerichtsbarkeit. Schnelle und effiziente Verfahren sind nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sie fördern das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Einhaltung und Durchsetzung des Rechts. Die rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger müssen in dem Glauben und Wissen bestärkt werden, dass ihr Tun und Handeln Maßstab unseres gemeinschaftlichen Zusammenhaltes ist.
Das Ausmaß und der Bedarf der Rechtssprechung und des notwendigen Strafvollzuges ist der Maßstab unserer Justizpolitik. Im Interesse der rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes müssen Gerichte und Vollzugsanstalten so ausgestattet sein, dass eine zeitnahe Rechtssprechung möglich ist. Verfahren müssen beschleunigt werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften brauchen entlastende Hilfestellungen, damit sie wirkungsvoll diesen Grundsatz umsetzen können.
Wir werden die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in die Lage versetzen, sich den zukünftigen nationalen und internationalen Entwicklungen zu stellen. Moderne Kommunikations- und Datentechnik und gut ausgebildete Mitarbeiter sind hierfür eine entscheidende Voraussetzung.
3. Konsequente Strafverfolgung. Mehr Sicherheit
Nur schnelle und zielgerichtete Ermittlungen aller Straftaten sowie zügige Strafverfahren schützen vor weiteren neuen und erheblichen Straftaten. Wir werden der Tendenz entgegenwirken, dass sich ein übersteigerter Datenschutz immer mehr zum Täterschutz entwickelt. Die potenziellen Opfer müssen vor den Tätern geschützt werden. Die Verfahren müssen stärker am Interesse der Opfer ausgerichtet werden. Den Opfern einer Straftat darf nicht länger zugemutet werden, dass sie über viele Jahre mehrfach als Zeugen vor verschiedenen Gerichten und Instanzen auftreten müssen.
Die Ausweitung der DNA-Analyse als Fingerabdruck des 21.Jahrhunderts ist ein wirkungsvolles Instrument der Strafverfolgung und Verbrechensvorbeugung. Dieses sichere und vielfältig einsetzbare Mittel der Verbrechensbekämpfung wird in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend zum Einsatz kommen. Dafür werden wir uns als CDU verstärkt einsetzen.
An Kriminalitätsbrennpunkten ist die Videoüberwachung auszuweiten, um unschuldige Bürger vor Kriminellen besser zu schützen.
Der Strafvollzug muss verbessert werden. Als eine mögliche Maßnahme ist über die konsequente Sozialtherapie die Rückfälligkeit von Strafgefangenen nach ihrer Haftentlassung weitgehend auszuschließen. Das betrifft insbesondere verurteilte Straftäter nach Sexualdelikten. Bei nicht therapiefähigen gewalttätigen Straftätern muss der Schutz der Allgemeinheit Vorrang haben. Dazu werden wir die Möglichkeiten der Sicherungsverwahrung konsequent ausschöpfen und erweitern. Sexualstraftaten werden hart und konsequent verfolgt und bestraft.
Kriminelle Karrieren können verhindert werden, wenn schon jugendlichen Straftätern gezielt und konsequent die Grenzen ihres kriminellen Handelns gezeigt werden. Rücksicht ist hier nicht angebracht. Dazu ist die Zusammenarbeit von Jugendämtern, Jugendgerichtshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zu verbessern. Straftaten müssen unverzüglich angeklagt und vollstreckt werden. Es muss gelten: Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen.
Ausländer, die unser Gastrecht missbrauchen und straffällig werden, sind zügig in ihr Heimatland abzuschieben.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Holznagel