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Frage von Peter W. •

Frage an Renate Dodell von Peter W. bezüglich Familie

Die Bundesfamilienministerin und ihre Partei CSU legen ja großen Wert auf Familie. Jetzt wollen sie noch mehr dafür tun und die Freibeträge ändern und das Kindergeld erhöhen.
M. E. dient ads Kindergeld der Unterstützung in den Familien für den täglichen und außerordentlichen Ausgaben. Mann kann im Landratsamt Zuschuß für Fahrgeld z. B. für Berufsschule beantragen. Wenn man jedoch für 2 Kinder kindergeld bekommt ist der Eigenanteil 370.- €. Alles was darüber hinas aufgewendet wird, bekommt man erst erstattet.

Was hat das Kindergeld des zweiten Kindes damit zu tun?

Sie wollen einerseits erhöhen und nehmen das Kindergeld andererseits wieder weg. Wie passt das in ihr christlich soziales Verantwotungsbewustsein?

Frage 2:

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wolf,

in der Tat möchten wir die Familien spürbar entlasten. Dem dient, wie Sie richtig wiedergeben, unsere Forderung nach einem höheren Kindergeld und höheren Kinderfreibeträgen mit Wirkung zum 01.01.2009 ebenso wie unser erfolgreicher Kampf für die Einführung eines Betreuungsgeldes durch den Bund ab 2013 sowie unser Einsatz für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes.
Auch bei der Regelung über die Kosten des Schulweges hat Bayern zur Entlastung der Familien den Schulweg bei
- öffentlichen Volks- und Förderschulen
- öffentlich oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsschulen in Teilzeitform), zweistufigen und frei- bzw. vierstufigen Wirtschaftschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
kostenfrei gemacht.
Nur bei
- Gymnasiasten der Oberstufe
- Berufsfachschülern und Wirtschaftsschülern ab Jahrgangsstufe 11,
- Fachoberschülern,
- Berufsobersschülern und
- Teilzeitberufschülern
fallen demnach für die Eltern überhaupt Fahrtkosten an. Auch diese sind jedoch immerhin auf den von Ihnen angesprochenen Eigenanteil (im Behördendeutsch als Belastungsgrenze bezeichnet) begrenzt. Zudem entfällt der Eigenanteil, wenn die Eltern entweder Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld I oder Sozialgeld beziehen - also besonders bedürftig sind - oder mindestens für drei Kinder Kindergeld beziehen - also kinderreich und damit in besonderer Weise belastet sind, da ab drei Kindern insbesondere die Erwerbsfähigkeit von zumindest einem Elternteil deutlich sinkt. Die Ausnahmen nehmen also auf besondere Belastungssituationen der gesamten Familie Bezug. Ich nehme an, dass Ihnen diese Ausnahmetatbestände bekannt sind und Sie deswegen Ihren Beispielsfall genau mit dem Kindergeldbezug für zwei Kinder gebildet haben.

Aufgrund dieser rechtlichen Situation ist aber auch deutlich, dass eine Erhöhung des Kindergeldes den Familien sehr wohl zugute kommt: Keiner weiteren Erklärung bedürftig dürfte dies für solche Familien der Fall sein, für die die grundsätzliche Kostenfreiheit des Schulweges (s.o.) gilt. Aber auch Familien, die Fahrtkosten tragen müssen, stehen bei einer Kindergelderhöhung besser dar, da sie dann wie zuvor auch die Fahrtkosten maximal bis in Höhe des Eigenanteils tragen müssen, aber zugleich eben ein höheres Kindergeld erhalten. Ihre Argumentation wäre nur dann richtig, wenn man gleichzeitig im Zuge der Kindergelderhöhung auch den Eigenanteil anheben würde. Dann würde man das Mehr an Kindergeld den Eltern über den Aufschlag bei Eigenanteil wieder abnehmen.

Ich hoffe, ich konnte Sie mit meiner Antwort überzeugen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Renate Dodell